STUTTGART. Einige Eltern lassen ihre Kinder wegen der Masken- und Testpflicht an baden-württembergischen Schulen nicht mehr in den Unterricht. Eine Mutter im Ostalbkreis sei mit ihrem Kind sogar ins Ausland gereist, um der Schulpflicht zu entgehen, sagte Gerhard Brand, der Landesvorsitzende des Lehrerverbandes VBE. Die Regierungspräsidien sprechen von Einzelfällen. Eine Statistik über die Zahl abwesender Kinder und die Gründe dafür gibt es nicht.
Schon vor der Pandemie sei es vorgekommen, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr in die Schule schickten, heißt es übereinstimmend. Für solche Fälle sei eine »Eskalationsleiter« eingerichtet, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums.
Zu Beginn stünden immer Gespräche zwischen den Eltern und der Schule. Kommen die Kinder dann nicht zurück, kann die Kommune den Verstoß gegen die Schulpflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ahnden. Um die Kinder wieder zurück an die Schule zu holen, kann das jeweilige Regierungspräsidium laut Ministerium ein Zwangsgeldverfahren einleiten.
Das Präsidium in Tübingen geht von zehn bis 15 Kindern aus, die den Unterricht aufgrund der Masken- oder Testpflicht nicht besuchen. Im Zuständigkeitsbereich Karlsruhe laufen nach Angaben der Sprecherin zwölf Zwangsgeldverfahren, um abwesende Kinder zurück in den Unterricht zu holen.
In Stuttgart seien drei Zwangsgeldverfahren eingeleitet. Auch beim Regierungspräsidium Freiburg seien einzelne Kinder gemeldet, die nicht mehr zur Schule kommen. Zwangsgeldverfahren gab es nach Angaben des Sprechers zunächst nicht. (dpa)