Nach dem Untergang eines Autofrachters verklagen die Schiffseigentümerin sowie Versicherungen Porsche und eine weitere VW-Gesellschaft auf Schadenersatz. Gegen den Sportwagenbauer macht die Klägerin Ansprüche in Höhe von insgesamt knapp 30 Millionen Euro geltend, wie ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Ein zweites Verfahren - gegen Porsche und eine weitere, ungenannte Volkswagen-Gesellschaft - ist aktuell in Braunschweig anhängig. Zuvor hatten die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« und die »Braunschweiger Zeitung« berichtet.
Der rund 200 Meter lange Autofrachter »Felicity Ace« war im Februar 2022 von Emden in die USA unterwegs, als bei den Azoren im Atlantik auf ihm ein Feuer ausbrach. Dir Besatzung wurde gerettet. Das Schiff sank später aber bei einem Abschleppversuch. An Bord hatte es fast 4000 Neuwagen verschiedener VW-Marken gegeben, darunter auch Fahrzeuge von Porsche.
Der Ausgangspunkt und die Ursache des Brandes sind weiter unklar. Darüber wird nun vor Gericht gestrittenen. Die Schiffseigentümerin, die ihren Sitz im japanischen Tokio hat, macht dem Landgericht Stuttgart zufolge geltend, dass das Feuer von einem Porsche ausgegangen sei, dessen Lithium-Ionen-Batterie angeblich entflammt sei. Die Eignerin führt unter anderem an, dass Porsche nicht auf die Gefährlichkeit und etwa notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim Transport seiner Elektrofahrzeuge mit Hochleistungsbatterien hingewiesen habe.
Ein Sprecher des Sportwagenbauers äußerte sich am Mittwoch nicht zu den Einzelheiten des Verfahrens: »Die Porsche AG bestätigt, dass ihr im Zusammenhang mit dem Untergang der «Felicity Ace» zivilrechtliche Klagen in Deutschland zugestellt wurden. Da es sich um laufende Verfahren handelt, können wir uns zu weiteren Details aktuell nicht äußern.«
Ein Termin zur mündlichen Verhandlung in Stuttgart gibt es noch nicht. Das Verfahren ruhe wegen einer Mediation vor dem Landgericht Braunschweig. Diese soll im März stattfinden. Details zum dortigen Verfahren nannte ein Gerichtssprecher in Braunschweig aber nicht, da in der Sache bislang nicht öffentlich verhandelt worden sei. »Sollte der Termin ohne Ergebnis bleiben, wird das Verfahren vor der dafür zuständigen Zivilkammer streitig fortgesetzt«, hieß es. Die Klagen wurden den Gerichten zufolge im Frühjahr 2023 eingereicht.
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