Man habe das Tierheim aber nicht aufgefordert, Tiere einzuschläfern, sondern lediglich gefragt, ob Hunde nach geltendem Recht dort für eine Einschläferung sowieso infrage kämen. »Dieses Ansinnen haben wir als absurd zurückgewiesen«, sagte am Dienstag die Erste Vorsitzende des Tierheimes, Sibylle Fritz. Keiner der Hunde in der Einrichtung erfülle die strengen Kriterien, die gegeben sein müssten, um ein gesundes Tier einzuschläfern. »Die Hälfte unserer Hunde sind schwierig«, sagte sie. »Sie brauchen nur einen geeigneten Besitzer.«
»Ordnungsrechtliche Erwägungen oder gar um im Tierheim «Platz zu schaffen» können niemals Grundlage einer veterinärrechtlichen oder tierärztlichen Entscheidung sein«, sagte dazu ein Sprecher des Landratsamtes Rastatt. Zwar könnten Tierärzte sich für eine Einschläferung entscheiden - aber nur, wenn eine tiermedizinische Indikation vorliege.
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