STUTTGART. Nach den Krankenhäusern und Patientenschützern haben auch die baden-württembergischen Pflegeheime die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen scharf kritisiert. »Das entpuppt sich als ein großes, bürokratisches Ärgernis«, sagte Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung. Die Rechtslage sei unsicher, weil die Vorgaben nicht deutlich und mutig genug formuliert seien. Ein weiteres Mal lasse der Gesetzgeber die Pflegeunternehmen mit der Verantwortung allein, bemängelte er. Die Heimstiftung brauche Klarheit und Rückendeckung, um die Impfpflicht arbeitsrechtlich durchzusetzen.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.
Dies lasse sich allerdings nur mit vielen rechtlichen Risiken durchsetzen, warnte Schneider. Der Stiftungschef sieht zudem das Risiko von Lücken oder »krisenhaften Situationen« durch Ausfälle in der Belegschaft der Stiftung, über die 13 220 Menschen in landesweit 165 Einrichtungen betreut werden.
Nach Angaben der Heimstiftung sind von den fast 10 000 Mitarbeitenden rund 90 Prozent geimpft oder genesen. »Wir rechnen aber mit einem harten Kern von zwei bis drei Prozent, die sich bis zum 15. März nicht mehr für eine Impfung entscheiden werden«, sagte Schneider. Es werde »schwierige und emotionale Gespräche« geben. Zudem sei die Impfpflicht nur befristet. Das lasse Raum für das Argument, eine Kündigung sei unverhältnismäßig.
Die Diakonie Württemberg sieht ebenfalls noch viele offene Fragen. »Wir fordern eine konkretere Vorgabe zur Umsetzung vom Gesetzgeber«, sagte Oberkirchenrätin Annette Noller vom Diakonischen Werk Württemberg. Es sei beispielsweise unklar, was zu tun sei, wenn die Versorgung nicht mehr mit immunisiertem Personal aufrecht erhalten werden oder der von der öffentlichen Hand erteilte Versorgungsauftrag nicht mehr wahrgenommen werden könne. Unklar sei auch die Erstattung von Mindereinnahmen. »Wenn Personal ausfällt, können weniger Bewohnerinnen oder Klienten versorgt werden, wofür die Einrichtungen auf Ausgleichszahlungen angewiesen sind«, teilte die Diakonie mit. Auch Personal- und Investitionskosten liefen bei Nichtbelegung von Plätzen weiter. (dpa)
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