HEILBRONN/REUTLINGEN. In der Reutlinger Innenstadt gibt es viele Friseure, Dönerbuden, Handyläden und Nagelstudios. »Es gibt sicherlich Unwuchten«, sagte Oberbürgermeister Thomas Keck jüngst in einem Interview mit dem Reutlinger-General-Anzeiger. Die Vielfalt der Geschäfte zu beeinflussen, sei theoretisch über das Bauplanungsrecht möglich. Das wirklich zu reglementieren, werde jedoch als sehr schwierig eingestuft. Heilbronn befasst sich derzeit ganz konkret mit diesem Thema und hat in Sachen Machbarkeit die erste Hürde genommen.
Obergrenze in Heilbronn rechtlich machbar
Eine Obergrenze für Dönerbuden und Nagelstudios sowie Barber- und Automatenshops in Heilbronn wäre rechtlich machbar, wie aus einem Rechtsgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hervorgeht. »Unser Gutachten zeigt, dass es zahlreiche rechtliche Mittel gibt, um die Gewerbe- und Gastronomiestruktur in der Innenstadt gezielt zu steuern«, sagte Thomas Kessler von PwC einer Mitteilung zufolge bei der Vorstellung des Gutachtens. Das Gutachten hatte die Stadtinitiative Heilbronn, ein Zusammenschluss von Gewerbetreibenden, beauftragt.
Eine Obergrenze wird von der Heilbronner CDU-Fraktion gefordert. Durch städtebauliche Entwicklungskonzepte und Festlegungen für Teilräume der Stadt könnten Kommunen wie Heilbronn konkrete Schritte unternehmen. Die Einschätzungen des Gutachtens ließen sich nicht nur auf Heilbronn, sondern auf alle Kommunen anwenden, sagte Kessler. Die Steuerungsmöglichkeiten der Städte seien aber keinesfalls ein Freifahrtschein. »Jede Kommune muss Eingriffe genau begründen«, so Kessler.
Negative Magnetwirkung durch zu viele gleiche Geschäfte
Die CDU-Fraktion in der 125.000-Einwohner-Stadt hatte im Frühjahr im Kommunalwahlkampf eine Obergrenze für Dönerbuden, Nagelstudios und Barbershops gefordert. »Uns geht es darum, dass wir eine möglichst vielfältige Innenstadt haben, mit einem breiten Angebot«, erklärte CDU-Stadtrat Christoph Troßbach. Zu viele gleiche Geschäfte hätten eine negative Magnetwirkung. Bestehende Läden wären von der Obergrenze nicht betroffen. Einer Stadtsprecherin zufolge soll sich der Gemeinderat im Oktober mit einem entsprechenden Antrag der CDU befassen.
Sollte es einen ähnlichen Antrag, der umsetzbar wäre, auch in Reutlingen geben, wäre Reutlingens Oberbürgermeister unter bestimmten Voraussetzungen bereit, ihn zu unterstützen. »Wenn ich es schaffe, dadurch die Aufenthaltsqualität der Innenstadt nachhaltig zu erhöhen, dann kann ich mir das vorstellen. Wir können aber nur Rahmenbedingungen schaffen. Mit Ausschlusskatalogen geht’s nicht«, sagte er dem GEA. Gleichzeitig stellte er klar, dass ihm im Zweifelsfall Dönerbude und Barbershop lieber seien als Leerstand. (dpa/GEA)