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Neue Regeln im Land: FFP2-Maskenpflicht im Handel, Quarantäne verkürzt

FFP2-Maske
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch. Foto: Rumpenhorst/dpa
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch.
Foto: Rumpenhorst/dpa
STUTTGART. Von diesem Mittwoch an müssen Erwachsene im Südwesten beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen. Die Landesregierung wandelte am Dienstag wie erwartet die bisherige Soll-Bestimmung in der neuen Corona-Verordnung in eine Pflicht um. Die neue Verordnung gilt von heute, Mittwoch, an.

Betroffen von der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sind neben Geschäften auch die Gastronomie, Museen und Bibliotheken. In Bussen und Bahnen reicht nun doch weiter eine OP-Maske, diesen Bereich regelt der Bund. Auch in Büros und Betrieben muss keine FFP2-Maske getragen werden.

Das Land will sich für die hoch ansteckende Omikron-Variante des Coronavirus wappnen, auch wenn die Grenzwerte bei der Belastung der Kliniken derzeit nicht überschritten werden. Eigentlich hätte es wieder von Alarmstufe II auf Alarmstufe I zurückgehen müssen, weil die Belegung der Intensiv-Betten mit Covid-19-Patienten an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Zahl von 450 unterschritten hatte.

Das Land wolle sich an die Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz der vergangenen Woche halten. Die hatte etwa beschlossen, dass 2G-plus einzuführen ist. Wenn Baden-Württemberg jetzt von der Alarmstufe II in die Alarmstufe kommen würde, dann würde 2G-plus nicht mehr gelten, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums dem GEA auf Anfrage. Anders verhält sich allerdings Bayern. Dort hat man in der Gastronomie von 2G-plus auf 2G gewechselt.

Inzidenz steigt weiter

Das Land will sich für die Omikron-Variante wappnen, auch wenn die Grenzwerte bei der Belastung der Kliniken derzeit nicht überschritten werden. »Der Rückgang der Infektionen ist gestoppt, die Inzidenz steigt wieder«, sagte Kretschmann. In anderen Bundesländern könne man sehen, »dass sich Omikron in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen«. Dem trage die neue Corona-Verordnung und die neue Quarantäne-Regelung, die von diesem Mittwoch an gelten, Rechnung.

FFP2-Maskenpflicht

Demnach müssen Erwachsene beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen. Die Landesregierung wandelte die bisherige Soll-Bestimmung in der neuen Corona-Verordnung in eine Pflicht um. Betroffen von der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sind neben Geschäften auch die Gastronomie, Museen und Bibliotheken.

In Bussen und Bahnen reicht nun doch weiter eine OP-Maske, diesen Bereich regelt der Bund. Auch in Büros und Betrieben muss keine FFP2-Maske getragen werden.

Verkürzte Quarantäne

Aus Sorge vor Omikron will das Land an der Alarmstufe II mit härteren Einschränkungen festhalten, die zum Beispiel die Schließung von Clubs und Discos umfasst. Für die Quarantäne gibt es ebenfalls neue Regeln: Sie wird für Kontaktpersonen genauso verkürzt wie die Isolierung von Corona-Infizierten. Damit das öffentliche Leben nicht zusammenbricht, hatten Bund und Länder am Freitag vereinbart, die Quarantäne-Regeln zu ändern.

Nach der Änderung müssen Kontaktpersonen gar nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als »frisch« gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten lassen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit Omikron infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen – freitesten ist nicht möglich.

Ausnahmen für Schüler

Die Landesregierung will zudem an den Ausnahmen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler festhalten. Die 12- bis 17-jährigen Jugendlichen können auch im Februar mit ihrem Schülerausweis als Testnachweis ins Café, Kino oder zum Fußballtraining. (GEA/dpa)