- Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Als geboostert gilt man direkt nach dem Piks.
- Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.
Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche
Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.
Ktitik von der SPD an Informations-Politik
Die SPD sprach von verspäteten, unklaren und widersprüchlichen Informationen, die die Menschen verunsicherten. »So nimmt das Vertrauen und die Akzeptanz in die Politik weiter ab. Und es ist schädlich für die weitere Pandemie-Bekämpfung im Land«, sagte Landtagsfraktionschef Andreas Stoch. So waren etwa am Freitag erst Vorteile für Booster-Geimpfte ausgeschlossen worden, diese wenige Stunden später aber doch gewährt worden. (pm/dpa)