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Nach erfolgreicher Klimaklage: Umwelthilfe setzt Land Frist

Nach ihrer erfolgreichen Klimaklage gegen das Land Baden-Württemberg fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sofortiges Handeln von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). »Wir fordern die Landesregierung auf, bis zum 28. Februar 2023 das seit 2020 überfällige, finale Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept vorzulegen«, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch laut Mitteilung vom Montag.

Jürgen Resch
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, beantwortet auf einer Pressekonferenz der Deutschen Umwelthilfe Fragen von Journalisten. Foto: Wolfgang Kumm
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, beantwortet auf einer Pressekonferenz der Deutschen Umwelthilfe Fragen von Journalisten.
Foto: Wolfgang Kumm

Notfalls werde die DUH die Landesregierung per Zwangsvollstreckung dazu zwingen, das Konzept zu verabschieden, erklärte er anlässlich der Veröffentlichung der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg am Freitag.

Die DUH war im November vergangenen Jahres mit einer Klimaklage gegen das Land Baden-Württemberg erfolgreich. Der VGH monierte damals in seiner Entscheidung einen Verstoß gegen das Klimaschutzgesetz und verurteilte das Land dazu, das im Gesetz vorgesehene integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept zu beschließen. Eine Revision gegen das VGH-Urteil wurde nicht zugelassen; das Land kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben (Az. 10 S 3542/21).

Das im Gesetz vorgesehene integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept müsse konkrete Maßnahmen enthalten, die geeignet seien, die Klimagasemissionen des Landes bis 2030 um 65 Prozent zu senken, forderte Resch. Dazu müsse es den Erhalt eines leistungsfähigen Schienenknotens umfassen, der die Verdopplung der Personenkilometer bis 2030 leisten könne. »Dies geht nur durch den zusätzlich zu Stuttgart 21 erhaltenen Kopfbahnhof in Stuttgart und den Verzicht auf die Abhängung der Gäubahn«, erläuterte Resch.

Der neue Tiefbahnhof, der im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart 21 entsteht, soll den oberirdischen Kopfbahnhof in Stuttgart ersetzen. Die Kappung der Gäubahn für mehrere Jahre droht wegen des Baus eines Tunnels im Zuge des Megaprojekts. Die Züge aus Singen sollen ab 2025 nicht mehr bis zum Stuttgarter Hauptbahnhof fahren, sondern in Stuttgart-Vaihingen enden. Tausende Fahrgäste im Fern- und Regionalverkehr müssten dann täglich für viele Jahre auf S-Bahn, Busse und Stadtbahnen umsteigen.

Die DUH fordert zudem einen auf mindestens drei Jahre angelegten landesweiten Modellversuch zur Einführung eines Tempolimits auf allen Autobahnabschnitten sowie für Bundes- und sonstige Außerortsstraßen mit Tempolimit von 100 beziehungsweise 80 Stundenkilometern. Überdies will sie eine verbindliche CO2-Obergrenze von 95 Gramm pro Kilometer für den Pkw-Fuhrpark der Landesregierung ab dem 1. Juli 2023.

DUH-Pressemitteilung

© dpa-infocom, dpa:230116-99-240291/2