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Nach über 160 Tagen: Prozess gegen »Gruppe S.« vor Abschluss

Zweieinhalb Jahre Prozessdauer, ein Saal voller Angeklagter und Verteidiger, eine Pandemie und tote Verdächtige: Das Mammutverfahren um die »Gruppe S.« ist alles andere als normal. Nun geht es zu Ende.

Prozess gegen »Gruppe S.«
Angeklagte sitzen in einem Saal des Oberlandesgerichts Stuttgart. Foto: Marijan Murat/DPA
Angeklagte sitzen in einem Saal des Oberlandesgerichts Stuttgart.
Foto: Marijan Murat/DPA

Nach weit mehr als 160 Verhandlungstagen, nach der Corona-Pandemie und nach zwei Todesfällen steht das Mammutverfahren gegen die »Gruppe S.« vor dem Finale. Die letzten einer ganzen Reihe von Plädoyers in dem mehrjährigen Terrorprozess sind gehalten worden. Nun sollen nach Angaben des Stuttgarter Oberlandesgerichts am 30. November (9.00 Uhr) die mit Spannung erwarteten Urteile gesprochen werden.

Die Bundesanwaltschaft fordert teils langjährige Haftstrafen für die insgesamt noch elf Angeklagten. Sie sollen ihrer Überzeugung nach bei einem Treffen im westfälischen Minden im Jahr 2020 eine terroristische Vereinigung gegründet haben, um Moscheen zu überfallen, so einen Bürgerkrieg auszulösen und in dessen Wirren die Macht zu übernehmen.

Für den mutmaßlichen Anführer und Namensgeber des Prozesses, Werner S., fordert die Anklage die längste Strafe. Für sie ist klar: Der aus der Region Augsburg stammende mutmaßliche Rädelsführer hat die Ziele der Gruppe formuliert, nach Kämpfern gesucht und sich um Waffen gekümmert. Er soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft für sieben Jahre in Haft. Die geringste geforderte Haftstrafe liegt bei zwei Jahren und acht Monaten.

Die insgesamt 20 Verteidiger plädieren dagegen auf Freisprüche für ihre Mandanten. Ein Verteidiger nannte die Gruppe in der Verhandlung eine »Ansammlung Sprüche klopfender Wichtigtuer«, den Prozess bezeichnete einer der Anwälte als ein »Theaterspektakel zum Thema Rechtsextremismus«. Die Mehrheit der Männer befindet sich nicht mehr in U-Haft.

Der Prozess hätte bereits früher abgeschlossen werden können. Das Gericht hatte sich aber vertagt, nachdem einer der Angeklagten aus Bayern überraschend gestorben war. Der Mann war nach Angaben des Oberlandesgerichts auf der Heimfahrt von einer Verhandlung im Stammheimer Hochsicherheitstrakt kurz vor seiner Wohnung tot zusammengebrochen. Bereits in Untersuchungshaft soll der Mann Herzprobleme gehabt haben.

Landgericht Stuttgart

© dpa-infocom, dpa:231125-99-70979/2