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Mord an Doppelgängerin: Verteidiger-Plädoyers auf der Kippe

Die Staatsanwaltschaft hat plädiert und fordert lebenslang. Damit steht der Prozess um den Mord an einer Doppelgängerin eigentlich vor dem Abschluss. Doch es könnte zu weiteren Verzögerungen kommen.

Prozess um Mord an Doppelgängerin
Von links nach rechts: Die Anwälte Klaus Wittmann und Thilo Bals, ein Angeklagter, Anwalt Johannes Makepeace, eine Angeklagte und Anwalt Alexander Stevens stehen zu Beginn der Fortsetzung ihres Prozesses im Gerichtsaal. Im Mordprozess um den Tod einer Doppelgängerin der angeklagten Frau stehen nun die Plädoyers der Verteidiger an. (Archivfoto) Foto: Sabine Dobel/DPA
Von links nach rechts: Die Anwälte Klaus Wittmann und Thilo Bals, ein Angeklagter, Anwalt Johannes Makepeace, eine Angeklagte und Anwalt Alexander Stevens stehen zu Beginn der Fortsetzung ihres Prozesses im Gerichtsaal. Im Mordprozess um den Tod einer Doppelgängerin der angeklagten Frau stehen nun die Plädoyers der Verteidiger an. (Archivfoto)
Foto: Sabine Dobel/DPA

In dem Ingolstädter Prozess um den Mord an einer Doppelgängerin stehen nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft eigentlich die Schlussvorträge der Verteidiger auf dem Programm. Ob es allerdings wie geplant heute (9.15 Uhr) zu diesen Plädoyers kommt, ist noch ungewiss. Die Anwälte der beiden Angeklagten haben erklärt, dass die Beweisaufnahme nochmals aufgenommen werden müsse. Sie wollten daher weitere Anträge prüfen.

Eine heute 25 Jahre alte Deutsch-Irakerin soll zusammen mit einem 26-jährigen Kosovaren eine 23-Jährige aus Eppingen in Baden-Württemberg mit 56 Messerstichen umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die angeklagte Frau wegen Familienstreitigkeiten ein neues Leben beginnen wollte. Deshalb soll sie im Internet eine Doppelgängerin gesucht und diese mit ihrem Komplizen umgebracht haben. Die Angeklagte habe so ihren eigenen Tod inszenieren wollen.

Verteidiger kritisieren einen Verfahrensmangel

Die Staatsanwaltschaft hat für beide lebenslange Haftstrafen sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlangt, womit die Strafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ebenso soll im Urteil eine spätere Sicherungsverwahrung beider Beschuldigter vorbehalten werden.

Die Verteidiger bemängeln, dass die Möglichkeit der Schuldschwere und die mögliche Option einer Sicherungsverwahrung früher in dem Verfahren vom Vorsitzenden Richter als rechtlicher Hinweis hätte angekündigt werden müssen. Es ist deswegen unklar, ob der Prozess nun bereits mit den restlichen Plädoyers und dem Urteil wie geplant kurzfristig abgeschlossen werden kann.

Das Verfahren war im Januar gestartet. Seitdem kam es immer wieder zu Verzögerungen im Ablauf. Mittlerweile wurde rund 50 Tage lang verhandelt.

© dpa-infocom, dpa:241119-930-292598/1