Das Amtsgericht Gernsbach (Landkreis Rastatt) hatte den ehemaligen Trainer einer 14-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt und die Strafe für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Der damals 61-jährige Angeklagte hatte nach Feststellung des Gerichts das Mädchen vor drei Jahren mehrfach während Trainingseinheiten massiert und sie unter anderem dabei im Intimbereich berührt. Zu Einzeltrainings habe der ehrenamtliche Trainer die junge Fußballerin abgeholt.
Der Beschuldigte hatte dem Gericht zufolge die Vorwürfe durchgehend bestritten und als Erfindung bezeichnet. Einen zunächst ausgestellten Strafbefehl wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen hatte der Mann nicht akzeptiert.
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