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Mehr als jede zehnte Grundsteuererklärung fehlt noch

Langsam wird es eng für die säumigen Häusle- und Wohnungsbesitzer: Wenn sie den finalen Abgabetermin für die Grundsteuererklärung verpassen, darf das Finanzamt zu härteren Mitteln greifen.

Grundsteuererklärung
Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Auch ein halbes Jahr nach Fristende warten die Finanzämter im Südwesten noch auf zahlreiche Grundsteuererklärungen von Eigentümern von Häusern und Eigentumswohnungen. Für die sogenannte Grundsteuer B, die bebaute und unbebaute Grundstücke umfasst, wurden inzwischen 89 Prozent der Erklärungen abgegeben, wie eine Sprecherin des Finanzministeriums in Stuttgart mitteilte. Die verlängerte Frist dafür endete bereits zum 31. Januar.

Wer seine Erklärung für die Grundsteuer B noch nicht abgegeben hat, bekommt derzeit ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt, in dem ein neuer Abgabetermin genannt ist - dann endet die Kulanzzeit. Danach kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen für das betroffene Grundstück schätzen - und nach eigenem Ermessen einen Verspätungszuschlag verlangen.

Bei der Grundsteuer A, die Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft betrifft, belaufe sich die Quote aktuell auf 62 Prozent. Hier endete die Frist Ende März.

Insgesamt seien bislang knapp 4,8 Millionen Erklärungen eingegangen, das seien 86 Prozent aller Erklärungen. Bislang seien zudem rund 50 Prozent aller Grundsteuerbescheide versandt worden - rund 2,8 Millionen Stück.

Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

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© dpa-infocom, dpa:230728-99-566957/2