STUTTGART. Baden-Württemberg will einem Bericht zufolge ungeimpfte Arbeitnehmer und Selbstständige mit Kontakt zu außenstehenden Personen zu wöchentlichen Tests verpflichten, sobald die neue Corona-Warnstufe in Kraft tritt. Das schreiben die »Heilbronner Stimme« und der »Südkurier« am Samstag. Die Tests müssten vier Wochen aufbewahrt werden und den zuständigen Behörden auf Wunsch überlassen werden, heißt es darin weiter. Die Zeitungen berufen sich auf einen aktuellen Entwurf der neuen Corona-Verordnung des Landes. Darin sollen vor allem härtere Maßnahmen für Ungeimpfte verankert werden. Das Ministerium wollte den Bericht am Samstag nicht kommentieren. Man wolle den genauen Details der Verordnung noch nicht vorgreifen, so ein Ministeriumssprecher.
Eine neue Verordnung sollte eigentlich am kommenden Montag in Kraft treten. Sie verzögert sich aber um rund eine Woche, da das Infektionsschutzgesetz des Bundes noch nicht in Kraft ist, hatte das Ministerium am Freitagabend mitgeteilt. Unter anderem soll im Südwesten dann die erste sogenannte Warnstufe landesweit gelten, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind. Dann hätten Ungeimpfte etwa nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen.
In einem zweiten Schritt, vom Land Alarmstufe genannt, gilt landesweit die 2G-Regel (Geimpfte und Genesene), sobald 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Dann hätten Ungeimpfte unter anderem keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen. (dpa)