Dem 52-Jährigen aus einer Kreisgemeinde des Landkreises Sigmaringen wird vorgeworfen, die nicht angemeldete Versammlung geleitet zu haben. An dem Tag hatten laut Polizei rund 60 Demonstranten versucht, zum Wohnhaus Kretschmanns vorzudringen. Ob es schon am Montag ein Urteil geben werde, sei unklar, sagte Staatsanwalt Ronny Stengel.
Gegner der Corona-Politik hatten zwei Tage in Folge in unmittelbarer Nähe von Kretschmanns Wohnhaus protestiert. Am Montag (14. Februar) waren rund 350 Menschen in einem Abstand von rund 100 Metern am Haus vorbeigelaufen und hatten mit Trillerpfeifen gepfiffen.
Das Landratsamt Sigmaringen erließ am Donnerstag eine Allgemeinverfügung, die Aufzüge, sogenannte Spaziergänge und Kundgebungen in den Straßen um das private Wohnhaus des Regierungschefs in Sigmaringen verbietet. Die Regelung soll zunächst bis 15. März gelten. (dpa)