STUTTGART. Die baden-württembergische Landesregierung möchte auch nach dem Ende der 2G-Regelung im Einzelhandel in Bayern an ihren Maßnahmen festhalten. »Einen entsprechenden Eilantrag hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) erst am 12. Januar erneut zurückgewiesen und unsere Vorgaben für die 2G-Regel insofern bestätigt«, sagte eine Sprecherin des Staatsministeriums der »Heilbronner Stimme« und dem »Südkurier« mit Blick auf die Vorgaben im Südwesten und die Überprüfung durch den VGH in Mannheim.
Die Entscheidung des bayerischen Gerichts, die 2G-Regel für den Einzelhandel vorläufig außer Kraft zu setzen, beruhe allein auf einer nicht hinreichend bestimmten Reichweite der angegriffenen Regelung in der Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, erklärte die Sprecherin. In Bayern sei demnach nicht klar genug definiert worden, welche Ladengeschäfte unter die Zugangsbeschränkung nach Maßgabe der 2G-Regel fallen und welche dagegen als Ladengeschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs ausgenommen seien. Problem sei damit die konkrete Umsetzung der 2G-Regel. Das könne nicht ohne Weiteres auf die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg übertragen werden.
Von der Wirtschaft im Südwesten kommt hingegen Druck, für einheitliche Regeln in Bayern und Baden-Württemberg zu sorgen und die 2G-Regel im Handel in Baden-Württemberg ebenfalls aufzuheben.
Im Südwesten gilt für den Einzelhandel derzeit 2G - Zutritt haben somit nur Geimpfte oder Genesene. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die sogenannte 2G-Regel im Einzelhandel am Mittwoch vorläufig außer Vollzug gesetzt, woraufhin Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) ankündigte, 2G im Handel komplett auszusetzen.
Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim soll in Kürze über mehrere Anträge gegen das Abweichen von den bisherigen Schwellenwerten für Einschränkungen entscheiden. Davon wären unter Umständen auch 2G-Vorgaben im Handel und anderen Bereichen betroffen. (dpa)