Das Geld soll dazu dienen, Raten für Kredite oder für Mietkauf- und Leasingverträge zu bezahlen. Gefördert würden mit dem sogenannten Tilgungszuschuss Corona III die Gesamttilgungsrate von Januar bis Juni in Höhe von 50 Prozent. Der Zugang zur Förderung werde zudem erleichtert. Zur Antragsstellung berechtige ein Umsatzrückgang von 50 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Zuvor lag die Hürde bei 60 Prozent.
Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte: »Die entgangenen Umsätze der vergangenen zwei Jahre sind in Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar. Das unterscheidet sie von anderen Branchen und führt dazu, dass die fehlenden Einnahmen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie den Tilgungsraten für Kreditverpflichtungen zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe werden können.« (dpa)