STUTTGART. Die Landesregierung in Baden-Württemberg will die Corona-Regeln für Großveranstaltungen, Gastronomie und Schulen anpassen. Der grün-schwarze Ministerrat will am Dienstag in Stuttgart die neue Corona-Verordnung beschließen, mit der in Sport und Kultur wieder mehr Zuschauer zugelassen werden sollen.
Die Anpassung sieht vor, dass im Freien mit der 2G-plus-Regel bis zu 10.000 Zuschauer bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent zugelassen sind. Wenn ein Veranstalter nur die 2G-Regel anwenden will, sind 5000 Besucher zugelassen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit der 2G-plus-Regel 4000 Menschen zugelassen, bei der 2G-Regel 2000. Jedoch erlaubt das Land auch hier eine Auslastung von höchstens 50 Prozent - und nicht nur 30 Prozent, wie es der Beschluss der Länder von vergangener Woche vorsieht.
Zudem soll der Verzicht auf die Luca-App in der neuen Verordnung verankert werden. Das heißt: Wer ins Restaurant oder Café geht, soll keine Kontaktdaten mehr hinterlegen müssen.
Daneben will die Regierung die Teststrategie für Schulen und Kitas absegnen. Demnach sollen die regelmäßigen Corona-Tests in Schulen und Kindertagesstätten bis zu den Osterferien, also bis Mitte April, fortgesetzt werden. Kostenpunkt: Knapp 95 Millionen Euro.
Nach der Vorlage aus dem Sozialministerium müssen ungeimpfte Kinder und Jugendliche bis zum 13. April weiter dreimal die Woche einen Corona-Schnelltest machen. Bei PCR-Tests reichen zwei pro Woche. Auch Schülerinnen und Schüler, deren Zweitimpfung schon mehr als drei Monate her ist und die nicht geboostert sind, müssen sich weiter regelmäßig testen lassen. Wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz sollen auch alle Lehrkräfte und Schüler, die schon dreimal geimpft oder kürzlich genesen sind, ein freiwilliges Testangebot von zwei Tests pro Woche bekommen.
In Sachen weitere Lockerungen sagte ein Regierungssprecher, das Land stelle »grundsätzliche Überlegungen« für die Phase nach dem Höhepunkt der Omikron-Welle an. Dennoch müsse man weiter das Gesundheitssystem vor einer Überlastung schützen. (dpa)