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Aktuell Corona

Land bildet Aerosol-Expertengruppe

Studie
Die Bildkombo zeigt einen wissenschaftlichen Versuch, bei dem die Strömung künstlich hergestellter Atem-Tröpfchen beim Tragen einer N-95-Gesichtsmaske mit Ausatemventil (l) und einem Gesichtsschild (r) simuliert wird. Foto: -/Florida Atlantic University's College of Engineering and Computer Science/dpa
Die Bildkombo zeigt einen wissenschaftlichen Versuch, bei dem die Strömung künstlich hergestellter Atem-Tröpfchen beim Tragen einer N-95-Gesichtsmaske mit Ausatemventil (l) und einem Gesichtsschild (r) simuliert wird. Foto: -/Florida Atlantic University's College of Engineering and Computer Science/dpa

STUTTGART. Ein Expertenkreis aus Baden-Württemberg soll neue Erkenntnisse über Aerosole gewinnen und damit das Risiko einer zweiten Corona-Welle eindämmen. Wissenschaftsministerium und Sozialministerium sollen einen multidisziplinären Expertenkreis einberufen, wie das Staatsministerium am Donnerstag nach einer Sitzung des Corona-Lenkungskreises der Landesregierung mitteilte.

Aerosole sind flüssige Partikel, die stundenlang in einem Raum schweben können und bei Einatmung tief in die Lunge vordringen. Sie gelten als ein Haupttreiber der Corona-Pandemie. Wenn sich im Herbst und Winter das private und öffentliche Leben vermehrt in geschlossene Räume verlagert, sei es von erheblicher Bedeutung, die Ausbreitung der Aerosole einzudämmen, hieß es vonseiten des Staatsministeriums. Die Raum- und Luftverhältnisse beeinflussten das Infektionsrisiko entscheidend.

Die Teststellen für Reiserückkehrer an den Autobahnrastplätzen Kemmental/Ost, Neuenburg/Ost sowie am Hauptbahnhof Stuttgart und am Flughafen Friedrichshafen sollen zudem planmäßig zum 1. Oktober eingestellt werden. Die Teststellen am Flughafen Stuttgart und am Baden Airpark bleiben dagegen bis mindestens Ende Oktober bestehen - beziehungsweise bis der Bund eine einheitliche Regelung für Reiserückkehrer gefunden habe.

Des Weiteren berichtete die Lenkungsgruppe über geplante Schwerpunktkontrollen mit Blick auf die Quarantänepflicht. Die Ortspolizeibehörden würden flächendeckend - durch telefonische Abfragen oder Vor-Ort-Kontrollen - intensiv prüfen, ob die gegen die Quarantäneanordnung eingehalten werde, hieß es. Verstöße zögen ein Bußgeld nach sich und könnten zu einer Strafanzeige führen.

Über Beschlüsse zur Öffnung der Weihnachtsmärkte wurde nicht berichtet. Dem Vernehmen nach sind sich Grüne und CDU noch uneins bei dem Thema. (dpa)