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Justiz rechnet nach Festnahme mit Auslieferung von Häftling

Neun Monate nach seiner Flucht an einem Baggersee wird ein Häftling aus Bruchsal in Südosteuropa gefasst. Geht es nach dem Willen der deutschen Behörden, wird er bereits bald wieder zurück sein.

Justizvollzugsanstalt Bruchsal
Hinter den Mauern der JVA Bruchsal war ein verurteilter Mörder lange inhaftiert, bevor er entkam und nach neun Monaten wieder festgenommen wurde. Nach Bruchsal soll er aber nicht zurückkehren. (Archivfoto) Foto: Uwe Anspach/DPA
Hinter den Mauern der JVA Bruchsal war ein verurteilter Mörder lange inhaftiert, bevor er entkam und nach neun Monaten wieder festgenommen wurde. Nach Bruchsal soll er aber nicht zurückkehren. (Archivfoto)
Foto: Uwe Anspach/DPA

Nach seiner Festnahme in der südosteuropäischen Republik Moldau soll ein geflohener verurteilter Mörder aus der Justizvollzugsanstalt Bruchsal so bald wie möglich wieder in ein deutsches Gefängnis zurückgebracht werden. »Es gibt derzeit keinen Anlass, an einer Auslieferung durch die Republik Moldau zu zweifeln«, sagte der Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft in Pforzheim auf Anfrage. 

Es werde ein förmliches Auslieferungsersuchen gestellt, über das in der Republik Moldau entschieden werden müsse. »Wir werden ein entsprechendes Ersuchen vorbereiten und über das baden-württembergische Justizministerium an das Bundesjustizministerium übermitteln«, sagte Staatsanwalt Henrik Blaßies der Deutschen Presse-Agentur. 

Flucht am Baggersee 

Der 44 Jahre alte Häftling war Fahndern am Sonntag in Moldaus Hauptstadt Chișinău ins Netz gegangen. Ende Oktober vergangenen Jahres hatte der Mann einen von zwei JVA-Beamten beaufsichtigten Ausgang an einen Baggersee in Germersheim in Rheinland-Pfalz genutzt und war in ein angrenzendes Waldgebiet geflüchtet. Seine elektronische Fußfessel war kurze Zeit später im Stadtgebiet von Germersheim gefunden worden. 

Der Mann verbüßte im Gefängnis in Bruchsal eigentlich eine lebenslange Haftstrafe. Auch die besondere Schwere der Schuld war beim Prozess 2012 vom Landgericht Karlsruhe festgestellt worden. Der Mann hatte einen 44-Jährigen erwürgt. 

Zeitpunkt für Rückkehr noch unklar 

Unklar ist bislang, wann der Verurteilte bei erfolgreichen Verhandlungen nach Deutschland zurückgebracht werden könnte. »Eine genaue zeitliche Prognose für die Auslieferung ist derzeit nicht möglich«, sagte Blaßies. Die Unterlagen zur Auslieferung müssten grundsätzlich innerhalb von 18 Tagen an die Republik Moldau übermittelt werden. »Hieran wird bereits gearbeitet«, sagte der Staatsanwalt. Ebenfalls nicht sicher ist, in welcher Justizvollzugsanstalt der Mann nach seiner Rückkehr untergebracht werden soll. Das sei letztlich Entscheidung des baden-württembergischen Justizministeriums, hieß es. 

Klar ist nach Angaben eines Ministeriumssprechers, dass er nicht erneut hinter Bruchsaler Gitterstäben einsitzen wird. Es werde eine andere JVA im Südwesten ausgewählt, sollte der Mann zurückkehren, sagte er. Ebenfalls bereits entschieden ist demnach: Hafterleichterungen und Ausführungen sind für ihn zunächst gestrichen. 

© dpa-infocom, dpa:240729-930-187567/2