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Innenminister vertagen Vorstoß zu Nennung von Nationalitäten

Wenn die Polizei über Straftaten informiert, wird in einigen Ländern die Nationalität von Verdächtigen immer genannt, in anderen nur selten. Baden-Württembergs Innenminister Strobl will das ändern.

Landespressekonferenz mit Thomas Strobl
Hatte sich bei der Innenministerkonferenz für eine bundesweit einheitliche Regelung eingesetzt: Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Hatte sich bei der Innenministerkonferenz für eine bundesweit einheitliche Regelung eingesetzt: Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU).
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Die Innenminister von Bund und Ländern haben die Entscheidung über die Forderung, bei der Information über Straftaten künftig bundesweit einheitlich die Nationalität von Tatverdächtigen zu nennen, vertagt. 

Die Ministerinnen und Minister würden die Frage in der nächsten Sitzung der Innenministerkonferenz (IMK) im Frühjahr 2025 nochmals beraten, teilte ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums mit. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte einen entsprechenden Antrag bei der Herbsttagung der IMK im brandenburgischen Rheinsberg eingebracht. 

Strobl will Nationalität von Straftätern aktiv nennen

»Bund und Land sollten einheitlich die Nationalitäten von Straftätern aktiv nennen und nur dann davon Abstand nehmen, wenn bestimmte Gründe vorliegen, das nicht zu tun«, hatte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur im Vorfeld der Tagung gesagt. Als Ausnahmen nannte Strobl etwa Kinder als Täter oder eine mögliche Gefährdung von Ermittlungen durch die Nennung der Nationalität.

Solange die SPD-Innenminister sich einem einheitlichen Vorgehen bislang nicht anschließen würden, wollen die CDU-Minister in ihren eigenen Ländern nun vorangehen, sagte Strobl. Man wolle den jeweiligen Justizministerinnen und Justizministern vorschlagen, die Nationalität künftig aktiv zu nennen.

In Baden-Württemberg wird die Nationalität von Tatverdächtigen bislang nicht immer genannt. In der entsprechenden Verwaltungsvorschrift heißt es, die Staatsangehörigkeit könne erwähnt werden, »sofern im Einzelfall ein sachlich begründetes öffentliches Interesse hieran besteht«. Zudem werde die Nationalität auf Nachfrage von Medien herausgegeben, teilte das Innenministerium mit.

© dpa-infocom, dpa:241206-930-309998/1