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Hoffmeister-Kraut verlangt Öffnungskonzept für den Handel

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut geht vor dem nächsten Bund-Länder-Treffen in die Offensive: Die CDU-Politikerin verlangt ein Öffnungskonzept für den Einzelhandel.

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU)
Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg, spricht. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild
Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg, spricht. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

STUTTGART. Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) fordert von Bund und Ländern kommende Woche eine Festlegung auf ein transparentes Corona-Regelwerk, unter welchen Voraussetzungen Einzelhändler in der Breite wieder öffnen dürfen. »Wir brauchen ein verlässliches und dem Infektionsgeschehen angemessenes Öffnungskonzept für alle Branchen«, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. »Die Ministerpräsidentenkonferenz muss am kommenden Mittwoch festlegen, unter welchen Voraussetzungen der Handel wann wieder öffnen darf.« Bei der Schalte will Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten über weitere Schritte in der Pandemie beraten.

Hoffmeister-Kraut sagte, der Impffortschritt, die zur Verfügung stehenden Hygienekonzepte und die immer besseren Testmöglichkeiten ließen eine klare Öffnungsperspektive inzwischen zu. Allerdings dürfe ein solches Konzept nicht allein von Sieben-Tage-Inzidenzen abhängig sein, sondern müsse auch andere Kriterien einbeziehen. Die Südwest-Wirtschaftsministerin betonte, sie wolle sich auch auf Landesebene »mit aller Kraft« für ein solches Konzept starkmachen.

Die Einzelhändler auch in Baden-Württemberg fordern vehement eine Öffnungsperspektive für ihre Branche. »Die Lage ist dramatisch und wird täglich dramatischer«, klagte die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbandes, Sabine Hagmann, am Mittwoch. Der Handel und die Innenstädte leiden aktuell unter dem wochenlangen Lockdown mit der Schließung etwa der Gastronomie und vieler Einzelhandelsgeschäfte. Der Lockdown war zuletzt von Bund und Ländern noch einmal bis zum 7. März verlängert worden. In Baden-Württemberg dürfen von kommender Woche an allerdings zumindest Friseure sowie Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden wieder öffnen. (dpa)