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Gericht billigt Beobachtung der AfD durch Verfassungsschutz

Seit 2022 beobachtet der Verfassungsschutz die Südwest-AfD. Zu Recht, wie nun das höchste Verwaltungsgericht des Landes entschieden hat. Die Partei hält das Urteil des Gerichts dagegen für »absurd«.

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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Beschwerde der AfD zurückgewiesen, vom Verfassungsschutz im Südwesten als Verdachtsfall eingestuft und beobachtet zu werden. (Archivbild) Foto: Carsten Koall/DPA
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Beschwerde der AfD zurückgewiesen, vom Verfassungsschutz im Südwesten als Verdachtsfall eingestuft und beobachtet zu werden. (Archivbild)
Foto: Carsten Koall/DPA

Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband bis auf weiteres als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Eine Beschwerde der Partei gegen diese Einstufung wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim im Eilverfahren zurück. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt »im Phänomenbereich Rechtsextremismus« erhoben und dies per Pressemitteilung publik gemacht. Die AfD erhob Klage gegen die Beobachtung und die öffentliche Bekanntgabe, die das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Eilverfahren zurückwies. Diese Entscheidung bestätigte nun der VGH. Das Hauptsacheverfahren ist nach Angaben einer Sprecherin weiter am Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig und ruht derzeit. Ob es wieder aufgenommen wird, ist derzeit noch unklar. Das müsste eine der beiden Parteien beantragen. AfD-Landeschef Markus Frohmaier sagte, man prüfe das.

»Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes liegen vor«, schreibt der VGH in der Begründung der Entscheidung. Weil Mitglieder der AfD für »einen ethnischen Volksbegriff« einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Zudem sieht das Gericht Anhaltspunkte für eine Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund sowie für die Herabwürdigung von Muslimen. 

AfD-Landeschef nennt Begründung des Urteils »nur noch absurd«

Der Landeschef der Südwest-AfD kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs scharf. Die Feststellung des Gerichts, dass die AfD einen ausgrenzenden ethnischen Volksbegriff vertrete, sei »nur noch absurd«, sagte Frohnmaier der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. »Die AfD ist so wenig ausgrenzend, dass sie einen Parteivorsitzenden mit rumänischen Wurzeln gewählt hat«, so Frohnmaier, der in Rumänien geboren wurde. 

»Die AfD möchte keine rechtliche Ungleichbehandlung von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund«, sagte der Landeschef. Er und viele andere Parteifunktionäre hätten selbst eine Migrationsgeschichte. »Insofern ist es mehr als fragwürdig, dass hier vom Gericht tendenziöse Behauptungen des Verfassungsschutzes unkritisch übernommen werden«, kritisierte Frohnmaier. 

AfD - Markus Frohnmaier
AfD-Landeschef Markus Frohnmaier findet, dass der Verwaltungsgerichtshof Behauptungen des Verfassungsschutzes unkritisch übernommen hat. (Archivbild) Foto: Marijan Murat/DPA
AfD-Landeschef Markus Frohnmaier findet, dass der Verwaltungsgerichtshof Behauptungen des Verfassungsschutzes unkritisch übernommen hat. (Archivbild)
Foto: Marijan Murat/DPA

Der Inlandsgeheimdienst werde zur Diskreditierung politischer Konkurrenten eingesetzt. »Spätestens seitdem der Leiter der Bundesbehörde, Herr Haldenwang, seine Kandidatur für die CDU bekanntgegeben hat, wird für die Bürger deutlich, wie solche Behörden als Instrumente zur Wahlkampfbeeinflussung dienen sollen«, sagte Frohnmaier. Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, hatte nach Angaben aus Regierungskreisen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) darüber informiert, dass er für die CDU für den Bundestag kandidieren wolle.

Strobl: »Wir behalten die AfD genau im Blick«

Innenminister Thomas Strobl (CDU) begrüßte dagegen das Urteil. »Wen der Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet, das entscheidet der Verfassungsschutz selbst nach den Kriterien des Verfassungsschutzgesetzes«, sagte Strobl laut einer Mitteilung. Die Beobachtung sei »kein politisches Kampfinstrument«, sondern eine Behördenentscheidung, so Strobl. Der Verfassungsschutz habe richtig entschieden. »Es gibt gute Gründe, dass der Verfassungsschutz die AfD beobachtet. Es bleibt dabei: Wir behalten die AfD genau im Blick, die Biedermänner und die Brandstifter!«

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Oliver Hildenbrand, sprach von einer klaren und deutlichen Entscheidung und forderte die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. »Diese Einstufung hängt der rechtsextremen Wirklichkeit dieser Partei hinterher. Die AfD ist kein Verdachtsfall - sondern längst ein klarer Fall für den Verfassungsschutz.« Die Partei attackiere die offene Gesellschaft und greife die Demokratie an. »Jetzt braucht es den politischen Mut, das Verfahren zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten.«

Die Einstufung als sogenannter rechtsextremistischer Verdachtsfall bedeutet, dass die Geheimdienstler die AfD genauer unter die Lupe nehmen dürfen, unter strengen Voraussetzungen Mitglieder observieren, Telefone überwachen, Informanten anwerben.

Ähnliches Urteil auch auf Bundesebene 

Mit der Beobachtung wollen die Verfassungsschützer herausfinden, ob sich der Extremismus-Verdacht erhärtet und die Partei möglicherweise als extremistisch einzustufen ist. Das ist etwa beim Landesverband in Thüringen der Fall. An dessen Spitze steht mit dem Co-Landesvorsitzenden Björn Höcke der prominenteste Vertreter der Rechtsaußen-Strömung der Partei. Die Landesverbände der AfD werden von den jeweiligen Landesbehörden ganz unterschiedlich beurteilt.

Auf Bundesebene ist die Partei ebenfalls als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Mit einer Klage gegen die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz war die AfD Mitte Mai vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert. Der Rechtsstreit geht noch weiter.

© dpa-infocom, dpa:241113-930-287350/6