STUTTGART. Können Ladenbetreiber entschädigt werden, wenn sie ihr Geschäft in der Corona-Pandemie vorübergehend schließen mussten? Zahlreiche Wirte, Restaurantbetreiber und auch eine Friseurin aus dem Raum Heilbronn haben bislang vor Gericht um eine Entschädigung vom Staat für den erlittenen Verdienstausfall gekämpft – meistens ohne Erfolg. Mit der Klage der baden-württembergischen Friseurin setzt sich heute nach einer Entscheidung des Heilbronner Landgerichts nun auch das Oberlandesgericht in Stuttgart auseinander.
Mit einer Entscheidung wird erst an einem späteren Verhandlungstag gerechnet. Nach Angaben des Gerichts ist es nur das erste in einer Reihe von vergleichbaren Verfahren gegen das Land. Geklagt haben unter anderem auch die Betreiber eines Yogastudios und eines Campingplatzes. Der Senat will sich laut OLG aber am Mittwoch bereits grundlegend und eindeutig äußern.
Der Fall aus dem Raum Heilbronn führt zurück in die ersten Wochen der Pandemie: Ende März 2020 hatte auch Baden-Württemberg vor dem Coronavirus kapitulieren müssen, vor allem der Einzelhandel musste schließen. Für die Betreiberin des Friseursalons eine aus ihrer Sicht existenzbedrohende Lage. Sie forderte beim Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn Entschädigungszahlungen für den Verdienstausfall, allerdings reagierte das Amt nicht auf die Forderung. Die Frau beantragte daraufhin beim Landgericht einen Vorschuss auf Entschädigung in Höhe von 1000 Euro.
In der ersten Runde vor dem Landgericht hatte die Frau keinen Erfolg. Das Infektionsschutzgesetz sehe zwar Entschädigungen vor, wenn durch gesundheitliche Maßnahmen berufliche Existenzen bedroht sind, hatte das Gericht entschieden. Die selbstständige Friseurin hätte daraus aber nur Ansprüche ableiten können, wenn sie ihren Laden wegen einer eigenen Erkrankung oder Quarantäne hätte schließen müssen. Bei von der Politik angeordneten allgemeinen Betriebsschließungen greife das Infektionsschutzgesetz dagegen nicht.
Außerdem sei nicht ausreichend belegt worden, dass die vorübergehende Betriebsschließung für die Friseurin existenzbedrohend gewesen sei. Sie habe zwischenzeitlich unter anderem durch die Soforthilfe vom Land in Höhe von 9000 Euro die Kosten reduzieren und ihr Geschäft Anfang Mai wieder öffnen dürfen.
Ähnlich gelagerte Klagen gab es bereits auch in den meisten anderen Bundesländern. Dabei entschieden die Gerichte weitgehend gegen die Unternehmer. (dpa)