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Erstochene in Obdachlosenunterkunft: Angeklagter schweigt

Allein im Gesicht soll ein 24-Jähriger einer Frau in einer Obdachlosenunterkunft 16 Schnittverletzungen zugefügt haben. Die Frau starb noch vor Ort. Nun steht der Mann wegen Mordes vor Gericht.

Gerichtsgebäude Ulm
Ein Mann betritt in Ulm das Gebäude, in dem sich das Amts- und Landgericht befinden. Foto: Stefan Puchner/DPA
Ein Mann betritt in Ulm das Gebäude, in dem sich das Amts- und Landgericht befinden.
Foto: Stefan Puchner/DPA

Zum Auftakt des Mordprozesses um eine getötete Frau in einer Obdachlosenunterkunft in Göppingen hat der Angeklagte geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft warf dem 24-Jährigen am Dienstag vor dem Ulmer Landgericht heimtückischen Mord vor. Er habe einer 57-Jährigen mit »absolutem Tötungswillen« eine Vielzahl von Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt.

Der Anklagebehörde zufolge soll der Marokkaner an einem Abend im vergangenen September wohl über ein Toilettenfenster in die Obdachlosenunterkunft eingebrochen sein. Von dort sei er ins Obergeschoss gegangen und habe die Tür zu dem Zimmer der 57-Jährigen eingetreten. Im Schlafanzug habe sie auf einem Sessel gesessen, als der Mann nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auf sie einstach, um sie zu töten.

Allein im Gesicht habe die Frau 16 Schnittverletzungen erlitten, etwa 25 Mal habe der Mann den Bauch der Frau verletzt. Nach der Tat ließ der Angeklagte die Frau laut Staatsanwaltschaft blutend zurück. Sie starb noch vor Ort an ihren Verletzungen.

Der 19-jährige Sohn der Frau schloss sich dem Verfahren als Nebenkläger an - seinem Anwalt zufolge auch für seine 17- und 20-jährigen Schwestern. Ein Urteil könnte Ende Juli ergehen.

© dpa-infocom, dpa:240624-99-514878/3