Fraktionschef Rülke sagte, die anderen Parteien seien nicht bereit, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren, zu sparen und auf Pfründe zu verzichten. Und Parteichef Theurer sagte, wenn der Landtag nicht bereit sei, entscheide das Volk. Statt aktuell 154 und künftig potenziell über 200 Abgeordnete wolle man auf die Einhaltung der Sollgröße von 120 Abgeordneten hinwirken, hatten die Liberalen betont.
Die anderen Fraktionen hatten sich kritisch zur Reduzierung der Wahlkreise geäußert. Grüne, CDU und SPD fürchten vor allem um die Bürgernähe. Unter anderem wurde angemerkt, dass weniger Wahlkreise bedeuteten, dass die einzelnen Abgeordneten mehr Bürger vertreten würden.
Durch die erst vor wenigen Monaten beschlossene Wahlrechtsreform befürchtet die FDP eine weitere Zunahme der Abgeordnetenzahl. Vor knapp einem Jahr wurde das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt und für Baden-Württemberg ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt - dadurch haben die Parteien mehr Einfluss bei der Kandidatenkür. Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme. Je nach Anzahl der Direktmandate einer Partei werden also ein Ausgleich und damit mehr Sitze im Parlament nötig, um eine Sitzverteilung gemäß der Zweitstimmen zu erreichen.
Für die Zulassung eines Volksbegehrens werden zunächst 10 000 Unterschriften von wahlberechtigten Baden-Württembergern benötigt. Die Liberalen zeigten sich überzeugt, diese erste Hürde zu schaffen.
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