Die Justiz in Baden-Württemberg macht nach Einschätzung von Experten zu selten Gebrauch von der Möglichkeit des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA). Mit diesem Verfahren, das in der Regel auf Anregung von Staatsanwaltschaften oder Gerichten in Gang kommt, können Geschädigte und Täter zusammen mit geschulten Mediatoren einen Konflikt außergerichtlich klären.
Niedrige Zahlen trotz großem Potenzial
Zwar wurden im Jahr 2023 für Erwachsene rund 1.600 solcher Verfahren angestoßen, für Jugendliche und Heranwachsende waren es rund 970. Das Potenzial sei aber wesentlich größer, heißt es seitens der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW). Auch im internationalen Vergleich bewegten sich die Zahlen auf relativ niedrigem Niveau.
Laut Justizministerium ist Gerichten und Staatsanwaltschaften der Täter-Opfer-Ausgleich nicht immer als geläufiges Mittel bekannt. Es sei wichtig, Richterinnen und Staatsanwälte entsprechend zu schulen und fortzubilden, sagte ein Ministeriumssprecher. »Für uns ist es von großer Bedeutung, dieses Verfahren weiter auszubauen, da es nicht nur die Opfer stärkt, sondern auch dazu beitragen kann, umfangreiche Hauptverhandlungen in Straf- und Zivilverfahren zu vermeiden«, sagte dazu Ministerin Marion Gentges (CDU).
Vorteile für Täter und Opfer
Ein Täter-Opfer-Ausgleich gibt Tätern die Chance, ihre Tat zumindest teilweise wiedergutzumachen. Auch können sie dadurch eine mildere Strafe oder die Einstellung des Verfahrens erreichen. Letzteres entlastet die Justiz. Opfer haben die Chance, ohne Zivilprozess an Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu kommen, und vor allem in ihrem Leid gesehen und gewürdigt zu werden.
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