STUTTGART. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat am Mittwoch die angepasste Corona-Verordnung des Landes vorgestellt. Hintergrund ist, dass die Regierung das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen muss. Zuletzt hatte sie wegen Omikron die Alarmstufe II mit harten Einschränkungen eingefroren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält dieses Vorgehen aber voraussichtlich für rechtswidrig. Mit der neuen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg, die Donnerstag verkündet wurde, ändern sich die Corona-Regeln in manchen Bereichen. Es gibt leichte Lockerungen, aber auch Verschärfungen. Von heute an gelten im Land die aktualisierten Regeln der Alarmstufe. Eine Übersicht, was das für einzelne Lebensbereiche bedeutet.
Einzelhandel
Nach dem VGH-Urteil vom Dienstag dürfen Ungeimpfte vorerst wieder mit einem aktuellen Test shoppen gehen. Die Richter kippten die 2G-Regel für den Einzelhandel mit sofortiger Wirkung. Damit gilt für den Einzelhandel vorläufig, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test (3G) in Läden einkaufen dürfen.
Gastronomie
Mit der von der Justiz angemahnten Rückkehr in die normale Alarmstufe gilt in Innenräumen von Restaurants wieder 2G. Bisher mussten Geimpfte und Genesene noch einen Test vorweisen (2Gplus). In der Alarmstufe I gilt keine Sperrstunde.
Großveranstaltungen
Sportveranstaltungen im Profi- und Amateursport sowie Stadtfeste, Kongresse, Betriebsfeier und Aufführungen in Theatern und Opern sind erlaubt. Wendet der Veranstalter die 2G-Regeln an gilt: Maximal 50 Prozent der Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Besucher in geschlossenen Räumen und 3.000 Besucher im Freien. Bei mehr als 500 Besucher feste Sitz-/Stehplätze, hiervon maximal 10 Prozent Stehplätze. Entscheidet sich der Veranstalter für die 2Gplus-Regelung, gilt: Maximal 50 Prozent der Auslastung, aber nicht mehr als 3.000 Besucher in geschlossenen Räumen und 6.000 Besucher im Freien. Bei mehr als 500 Besucher feste Sitz-/Stehplätze, hiervon maximal 10 Prozent Stehplätze.
ÖPNV
Eine Verschärfung gibt es bei der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Dort gilt von heute an eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Bisher reichte eine normale OP-Maske. Bund und Länder haben die Bevölkerung immer wieder dazu aufgerufen, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Sie seien besonders wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern.
Clubs, Diskotheken und Messen
Eigentlich war vorgesehen, dass Clubs und Diskotheken in der Alarmstufe I unter 2G-Regeln wieder öffnen dürfen. Das heißt, Geimpfte und Genesene hätten dann in Clubs und Discos gehen können. Wegen der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante hält Kretschmann eine Öffnung aber nicht für verantwortbar. Auch Messe-Veranstaltungen bleiben untersagt.
Ausgangssperren
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte werden von Freitag an aufgehoben. Da dann wieder die normale Alarmstufe gelte, fielen die Sperren zwischen 21 und 5 Uhr morgens weg, sagte ein Regierungssprecher am Mittwoch in Stuttgart.
Private Treffen
Die Regeln für private Treffen bleiben unverändert. Das heißt, dass Ungeimpfte Kontaktbeschränkungen einhalten müssen. Ein Haushalt darf sich höchstens mit zwei weiteren Personen treffen. Bisher galt in der Alarmstufe II für Geimpfte oder Genesene: In Innenräumen dürfen sich maximal zehn Personen, draußen maximal 50 Personen treffen.
Körpernmahe Dienstleistungen
Für körpernahe kosmetische Dienstleistungen gelten die 2G-Regeln. Ausnahme: In Friseurbetrieben und Barbershops gilt 3G.
Sport
Sport in Sportstätten und Sportanlagen ist im Freien und in geschlossenen Räumen nur unter 2G-Bedingungen erlaubt.
Prostitutionsstätten
In Bordellen gilt statt 2Gplus wieder 2G.
Freizeiteinrichtungen
In Freizeitparks, Bädern, Thermen, Solarien, Zoos, Fitnessstudios, Saunen haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt. Der Betrieb von Dampfbädern, Warmlufträumen und ähnlichem bleibt untersagt.
Religiöse Veranstaltungen
Religiöse Veranstaltungen sind weiter erlaubt. Neu ist: Ab 14. Februar gelten dort die 3G-Regeln. (dpa/GEA)