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Die Testpflicht an Schulen und Kitas im Land wird ausgeweitet

Seit Montag gelten wegen Omikron verschärfte Testpflichten In Baden-Württemberg: Schulen und Kitas sollen möglichst offen bleiben.

Drei Antigenschnelltests pro Woche sind nun auch in Kitas verpflichtend: Ob vor Ort oder zu Hause getestet wird, entscheidet der
Drei Antigenschnelltests pro Woche sind nun auch in Kitas verpflichtend: Ob vor Ort oder zu Hause getestet wird, entscheidet der Träger der Einrichtung. FOTO: KNEFFEL/DPA
Drei Antigenschnelltests pro Woche sind nun auch in Kitas verpflichtend: Ob vor Ort oder zu Hause getestet wird, entscheidet der Träger der Einrichtung. FOTO: KNEFFEL/DPA

STUTTGART. Aus Sorge vor wachsenden Omikron-Zahlen setzt die baden-württembergische Landesregierung auf eine Ausdehnung der Testpflichten an Schulen und Kitas. Für zunächst sechs Wochen soll verstärkt getestet werden. »Wir ziehen das Testnetz wegen Omikron enger und stellen für alle Nicht-Geboosterten weitere Tests zur Verfügung. So leisten wir einen weiteren Beitrag zur Sicherung des Präsenzbetriebs«, begründete Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) die verschärften Maßnahmen.

Für die Schulen bedeutet die neue Teststrategie: Schülerinnen und Schüler, die noch nicht über eine Auffrischungsimpfung verfügen (»Booster«) werden in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien täglich getestet, sofern an ihren Schulen Antigenschnelltests angeboten werden. Schulen, an denen PCR-Pooltests zum Einsatz kommen, sollen nach Möglichkeit weitere Antigenschnelltests anbieten. Von der zweiten Woche nach den Ferien bis zu den Faschingsferien sollen dann drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Testungen für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend sein – wenn sie nicht schon geboostert sind.

Und auch für die Kindertagesstätten gibt es Neuerungen: Die Testpflicht wird auch hier ausgeweitet, was konkret bedeutet, dass seit Montag auch an Kitas drei Antigenschnelltests pro Woche oder zwei PCR-Tests verpflichtend sind. Für ungetestete Kinder gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Tests für Nicht-Geboosterte

Ob die Testpflicht in den Kitas vor Ort oder von den Eltern zu Hause durchgeführt wird, entscheidet nach dem Willen des Kultusministeriums in Zukunft der Träger der Einrichtung. Sollte in der Kita kein Testangebot bestehen, erhalten die Eltern die erforderlichen Testkits von der Einrichtung. Wie bisher auch, müssen die Eltern in diesem Fall die ordnungsgemäße Durchführung der Testung schriftlich bestätigen.

Für das nicht-geboosterte Personal an Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gilt nun: An jedem einzelnen Präsenztag müssen sie getestet werden. (GEA)