TÜBINGEN. Wer an einer Coronavirus-Infektion stirbt, kann seinen Leichnam nicht mehr als Körperspender zur Verfügung stellen. Bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten lehnt das Institut für Klinische Anatomie der Universität Tübingen Körperspenden ab, teilte Direktor Bernhard Hirt mit. Auch bei extremer Dickleibigkeit oder einer Tumorerkrankung mit vielen Metastasen kommt eine Spende nicht infrage.
4.000 Menschen sind derzeit an der Tübinger Anatomie als Körperspender eingetragen. Das bedeutet, sie stellen ihren Körper nach ihrem Tod der Ausbildung von Medizinstudenten und Chirurgen zur Verfügung. Laut Hirt werden rund 80 Leichname pro Jahr für die sogenannten Präparationskurse benötigt.
In den Kursen nehmen Medizinstudenten eine Zergliederung des Körpers vor - bis sie jedes Organ, jeden Muskel und jede Arterie einmal in den Händen gehalten haben. Ziel ist laut Hirt, realitätsnahe Bedingungen wie in einer Operation zu schaffen. Körperspenden sind an vielen Universitäten mit Medizinischer Fakultät möglich - in Baden-Württemberg auch in Freiburg und Ulm. Die Universität Heidelberg schließt nach eigenen Angaben wohl erst wieder ab 2021 neue Körpervermächtnisse ab. (dpa)