STUTTGART. Mit neuen Regeln geht die Landeshauptstadt Stuttgart ab Mittwoch gegen die Ausbreitung des Coronavirus vor. Dazu gehört etwa eine Maskenpflicht in der Innenstadt. Sie gilt für Erwachsene aber auch für Kinder im Alter von mindestens sechs Jahren. Auch bei öffentlichen Veranstaltungen muss nun eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Wie es weiterhin in der aktuellen Allgemeinverfügung heißt, wird der nächtliche Straßenverkauf und Konsum von Alkohol an bestimmten Orten in der Stadt von Donnerstag bis Samstag verboten.
Am Samstag war der Wert von 50 Neuinfektionen in Stuttgart pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten worden. Am Montag lag der Wert bei 70. Um die Situation in den Griff zu bekommen, müssen Lehrer von Mittwoch an eine Mund-Nasen-Bedeckung in Klassenzimmern und anderen Räumen tragen. Schüler ab der fünften Klasse müssen ebenfalls Masken im Unterricht anziehen. Außerdem sollen die Unterrichtszeiten entzerrt werden: Schüler ab der achten Klasse beginnen mit dem Unterricht erst in der zweiten Schulstunde.
Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) bekräftigte, die neue Allgemeinverfügung habe das Ziel, den Anstieg der Neuinfektionen wieder zu senken. »Nur so können wir Schulen, Kitas, Wirtschaft und Handel offenhalten. Nur so kann es gelingen, dass wieder alle Fälle durch das Gesundheitsamt nachvollzogen werden können«, bekräftigte der Rathauschef. Gerade die Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten sei entscheidend, um gegen die Ausbreitung des Coronavirus vorzugehen.
Indes regelt die neue Allgemeinverfügung auch Bereiche der Freizeitgestaltung. So dürfen Gaststätten weiterhin Alkohol ausschenken. Bei Feiern in privaten Räumen dürfen allerdings maximal zehn Personen zusammenkommen. Ist ein Saal oder ein Raum für eine Feier gemietet, dürfen nicht mehr als 25 Personen teilnehmen.
Bei öffentlichen Veranstaltungen müssen die Menschen außerdem im gesamten Stadtgebiet durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bei Fußballspielen sind von Mittwoch an nicht mehr als 200 Zuschauer zugelassen. Eine Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme von 500 Zuschauern gilt bei den beiden Heimspielen der Stuttgarter Kickers am Mittwoch, 14. Oktober, und am Samstag, 17. Oktober. Die Stadt begründet das mit dem Umstand, dass die Tickets für die Spiele bereits verkauft waren. (dpa)