STUTTGART. Die CDU fordert angesichts sinkender Infektionszahlen deutliche Lockerungen der Corona-Beschränkungen im Land. Demnach sollen bald Ansammlungen von bis zu 20 statt bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit erlaubt sein. So steht es in einem vorläufigen Entwurf der Corona-Verordnung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zudem möchte die CDU ab Anfang Juli Veranstaltungen mit bis zu 250 Leuten freigeben. Noch größere Veranstaltungen sollen bis mindestens Ende August untersagt bleiben. Betriebsverbote gäbe es dann nur noch explizit für Diskotheken, Clubs und für Bordelle.
Die neue Verordnung soll nach CDU-Vorstellung nächsten Dienstag durchs Kabinett gehen und am 1. Juli in Kraft treten. Die CDU-Vorschläge befinden sich aber noch in Ressortabstimmung. »Angesichts der weiterhin sehr positiven Entwicklung bei den Infektionszahlen glauben wir, dass man diese Lockerungen verantworten kann«, sagte CDU-Landtagsfraktionschef Wolfgang Reinhart.
In der Öffentlichkeit dürfen sich im Südwesten derzeit Gruppen mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Bei privaten Veranstaltungen dürfen sich bis zu 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen - wenn alle Personen miteinander verwandt sind, gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung.
Mit der neuen Verordnung sollen auch Regeln entschlackt und vereinfacht werden. »Derzeit ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Künftig soll gelten: Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist«, sagte Reinhart. Die Ministerien müssten ihre Unterverordnungen in den nächsten Wochen daraufhin überprüfen, ob die Regeln im Detail wirklich noch alle nötig sind.
»Wir sprechen noch über Details«, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU). »Ich bin aber zuversichtlich, dass wir am Dienstag im Kabinett eine Regelung beschließen können, die einfacher und verständlicher ist als die bisherige Verordnung.« (dpa)