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Cannabis Clubs im Südwesten stehen in den Startlöchern

Cannabis Social Clubs stehen in den Startlöchern, um endlich mit dem Hanf-Anbau beginnen zu können. Die Ungeduld und auch das Unverständnis über die Bundesregierung sind bei den Club-Mitgliedern groß.

Eine THC-haltige medizinische Cannabispflanze in einer Zuchtanlage des Schweizer Cannabisunternehmens TB Farming AG. Cannabis zu Hause oder gemeinschaftlich in speziellen Clubs anbauen oder ganz legal einen Joint rauchen - das soll mit dem Gesetz zur Cannabis-Legalisierung möglich werden. Foto: David Pichler/dpa
Eine THC-haltige medizinische Cannabispflanze in einer Zuchtanlage des Schweizer Cannabisunternehmens TB Farming AG. Cannabis zu Hause oder gemeinschaftlich in speziellen Clubs anbauen oder ganz legal einen Joint rauchen - das soll mit dem Gesetz zur Cannabis-Legalisierung möglich werden.
Foto: David Pichler/dpa

STUTTGART. Die möglichen Anbaustandorte stehen fest, die Mitglieder haben in einer Umfrage Cannabis-Sorten eingereicht, die sie favorisieren. Jetzt wartet der Cannabis Social Club (CSC) Stuttgart nur noch darauf, dass das Gesetz verabschiedet wird. Denn ohne dieses können keine Verträge unterschrieben werden für die Anbau-Standorte und ein Clubhaus. »Die Abgabe an die Konsumenten werden wir über eine App regeln, die datenschutzkonform ist«, sagt Julen Merino, Vorstand beim CSC Stuttgart.

Der Stuttgarter Club hatte eine Task-Force zum Thema Anbau gegründet - für die gemeinschaftliche Planung. Fest steht, dass der Anbau auf lebendigem Boden (»Living Soil«) erfolgen soll. Das ist ein Boden, der mit einer gesunden Gemeinschaft von Mikroben ausgestattet ist, die zusammenarbeiten, um organische Stoffe im Boden abzubauen. Laut dem Dachverband Deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) gibt es in Baden-Württemberg aktuell 15 Clubs, aktuell aber noch keinen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen.

Die Clubs mahnen rasche Umsetzung an

Der Deutsche Hanfverband spricht vom Countdown und hofft, dass es so schnell wie möglich geht. »Nun ist das Gesetz ausverhandelt und es ist an der Zeit, es zu verabschieden, damit die massenhafte Strafverfolgung von Hanffreunden endlich ein Ende hat.« Damit es schneller geht, initiierte der Verband eine Email-Aktion - adressiert unter anderem an den SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil und die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast. Das Gesetz liege beschlussfertig vor, während immer noch jeden Tag 500 Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten eingeleitet würden, heißt es in der Email.

»Nun verhindert die SPD-Fraktion, dass das fertige CanG zur endgültigen Abstimmung auf die Tagesordnung des Bundestages kommt, obwohl es auch einen Vorstandsbeschluss der SPD von März 2023 umsetzt. Das Gesetz ist jetzt schon viel zu repressiv ausgefallen. Weitere Verschärfungen sind nicht akzeptabel. Machen Sie diesem Irrsinn ein Ende und verabschieden Sie das CanG in der nächsten Sitzungswoche des Bundestages.«

Worauf hat sich die Ampel geeinigt?

Die Ampel-Koalitionsfraktionen hatten sich kürzlich auf Details eines Gesetzentwurfes verständigt. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen demnach für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Cannabis soll im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Vorgesehen sind verschiedene Regeln und Vorgaben für eine kontrollierte Freigabe. Nach SPD-Angaben soll das Gesetz »zeitnah im neuen Jahr« im Bundestag beschlossen werden.

Kritik am Gesetzentwurf

Dass das Kiffen in den Clubs nicht möglich sein soll, findet Merino besonders schade. »Wir hatten uns mehr Gemeinschaft vorgestellt. Deswegen nennen wir uns ja auch Cannabis Social Club. Konsum und Abgabestelle dürfen aber nicht beinander liegen. Wir werden jetzt eine reine Abgabestelle.« Er selbst konsumiert medizinisches Cannabis seit rund eineinhalb Jahren wegen seiner ADHS-Erkrankung. Derzeit habe der Verein 470 Mitglieder - bereits seit dem Sommer gibt es einen Aufnahmestopp. Merino ist sicher, dass die Clubs den Bedarf von Cannabis in der Bevölkerung nicht werden decken können.

Mit den jetzigen Vereinbarungen sei nur eine Stufe des Gesetzes am Laufen, der Eigenanbau, sagt Merino. Säule zwei stehe noch aus. Mit dieser sollte in ausgewählten Regionen ein wissenschaftlich konzipiertes Modellvorhaben umgesetzt werden. »Wir brauchen dringend die Säule zwei, um die Leute zu versorgen«, sagt Merino.

Landesgesundheitsminister findet kontrollierten Umgang gut

Trotz des bisherigen Verbots sei der Konsum von Cannabis, insbesondere auch unter jungen Menschen, angestiegen, sagt Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Aus suchtpolitischer Sicht sei das Ziel des geplanten Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis richtig. »Das Gesetz will zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention stärken, den illegalen Markt für Cannabis eindämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz stärken«, sagt Lucha. Der Konsum von Cannabis dürfe aber nicht verharmlost werden. »Aus meiner Sicht ist weiter zu klären, wie die Prävention auf allen Ebenen, das heißt in Bund, Ländern und Kommunen gestärkt sowie der Kontroll- und Vollzugsaufwand auf Ebene der Länder und Kommunen gestaltet werden kann.«

Die Justiz kann Folgen noch nicht abschätzen

Der Entwurf ist laut dem Deutschen Richterbund nicht geeignet, um zu einer nennenswerten Entlastung der Justiz beizutragen. Die Einschätzung der Regierung, dass ihre Pläne bei der Justiz und der Polizei zu Einsparungen von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr führten, träfe nicht zu. Ob die Justiz durch die Gesetzespläne entlastet werde, vermochte Markus Wagner, stellvertretender Landesvorsitzender des Deutschen Richterbundes, nicht zu sagen.

Hintergrund zu Hanf

Cannabis ist der lateinische Name für Hanf. Das Harz an den Blüten der weiblichen Pflanze enthält laut Deutschem Hanfverband hohe Konzentrationen von Tetrahydrocannabinol (THC), das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Werden die getrockneten knollenartigen Blüten geraucht oder Produkte mit THC konsumiert, werden Nutzer »high«. Ein typisches Anzeichen dafür, dass jemand »bekifft« ist, sind stark gerötete Augen. (dpa)

»Grundsätzlich könnte es dazu führen, dass Verfahren wegfallen«, so Wagner, Oberstaatsanwalt in Tübingen. Allerdings bedurften die kleinteiligen Regelungen des Gesetzentwurfs auch Kontrollen. »Wie will man kontrollieren, ob Konsumenten mehr als die erlaubten drei Pflanzen zu Hause haben. Was passiert, wenn ein Nachbar sieht, dass sein Nachbar vier Pflanzen hat? Kommt dann die Polizei und durchsucht die Wohnung?«

CDU befürchtet Cannabis-Tourismus

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sieht die mögliche Freigabe von Cannabis als hochgefährlich an, etwa an der Grenze Baden-Württembergs zu Frankreich: Wenn Deutschland Cannabis legalisiert und Frankreich seine strengen Regeln beibehält, sei ein Cannabis-Tourismus an der französisch-deutschen Grenze absehbar. »Unsere Städte und Gemeinden in Grenznähe werden die negativen Auswirkungen einer Cannabis-Legalisierung auf die Sicherheitslage deutlich und unmittelbar zu spüren bekommen«, so Strobl kürzlich. (GEA)