STUTTGART. Der Südwestrundfunk (SWR) geht nach Angaben einer Sprecherin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen eine Entscheidung vor, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) an Wahlsendungen teilnehmen darf. Wann genau der Sender Beschwerde gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart einlegt, war zunächst unklar. »Bis zu einer Entscheidung bleibt offen, ob das BSW eingeladen wird«, schrieb der SWR auf seiner Internetseite.
Das Verwaltungsgericht hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass der SWR die Spitzenkandidaten des BSW für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu den jeweiligen »Wahlarena-Sendungen« einladen müsse. Spitzenkandidatin des BSW in Baden-Württemberg ist die Landesvorsitzende Jessica Tatti aus Reutlingen, Spitzenkandidat in Rheinland-Pfalz ist Alexander Ulrich.
Der SWR teilt eigenen Angaben zufolge nicht die Rechtsauffassung, dass ein Ausschluss der beiden Politiker das Recht des BSW auf Chancengleichheit im Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beeinträchtige. Grundlage für die Entscheidung des Senders ist dem Bericht auf der SWR-Internetseite zufolge das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit: »Demnach gilt es, die Parteien gemäß ihrer Bedeutung angemessen im Gesamtprogramm zu berücksichtigen. Dabei habe der SWR die bundespolitische Bedeutung der Partei im Südwesten in den Blick genommen und die Kriterien angewendet, die das Bundesverfassungsgericht für die Beurteilung der Bedeutung einer Partei aufgestellt hat«, heißt es in dem SWR-Bericht. (dpa)