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Baden-Württemberg macht sich locker

Seit Montag gelten neue Corona-Regeln. Mehr Freiheiten für Geimpfte, kostenpflichtige Tests für Impfverweigerer.

Eine Gastronomie-Angestellte.
Eine Gastronomie-Angestellte. Foto: MURAT/DPA
Eine Gastronomie-Angestellte.
Foto: MURAT/DPA

STUTTGART. Den Alltag in Baden-Württemberg bestimmt seit Montag nicht mehr die Inzidenz, sondern die 3G-Regel. Für Genesene und Geimpfte bedeutet das mehr Freiheiten, für Ungeimpfte mehr kostenpflichtige Tests. Hier die neue Corona-Verordnung der Landesregierung im Überblick.

- Was ist neu?

Künftig gilt im ganzen Land – unabhängig von Inzidenz-Werten in einzelnen Land- oder Stadtkreisen – die 3G-Regel: Zutritt erhalten nur Menschen, die genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet sind.

- Wo gilt die 3G-Regel?

Die 3G-Regel gilt unter anderem für Besuche in Krankenhäusern und Altenheimen, in Museen und Büchereien, in Hotels und beim Friseur, in Fitnessstudios und Schwimmbädern. Das gleiche gilt für Restaurantbesuche, Konzerte, Theater, Kino und Sportveranstaltungen, wenn sie in geschlossenen Räumen stattfinden.

- Welche Tests werden akzeptiert?

Ungeimpfte und Nicht-Genesene müssen fast überall einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttests reichen nicht, stattdessen müssen die Tests etwa in zugelassenen Teststellen gemacht werden. Ungeimpfte und nicht-genesene Besucher von Clubs und Diskos müssen sogar einen negativen PCR-Test vorzeigen, der maximal 48 Stunden alt sein darf.

- Gibt es Ausnahmen?

Ja, ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis zu sieben Jahren vor der Einschulung sowie Schüler, wenn sie in der Schule bereits regelmäßig getestet werden. Das Kultusministerium hatte im Juli angekündigt, dass Schüler auch nach den Ferien in der Regel zweimal pro Woche getestet werden sollen.

- Wer zahlt die Tests?

Die Antigen-Schnelltests sollen bis zum 11. Oktober vom Steuerzahler finanziert werden, anschließend müssen die Bürger selbst in die Tasche greifen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: etwa für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, darunter Schwangere sowie Kinder unter 12 Jahren. Sie alle sollen sich auch nach dem 11. Oktober weiter kostenlos testen lassen können. PCR-Tests sind jetzt schon kostenpflichtig für den Einzelnen – und übrigens auch teurer als Antigentests.

- Was gilt für private Veranstaltungen?

Für private Treffen sind alle Beschränkungen aufgehoben: Es können beliebig viele Menschen zusammenkommen, niemand muss einen Test vorlegen oder eine Maske tragen.

- Wo kommt man ohne Test rein?

Die Testpflicht für Ungeimpfte und Nicht-Genesene entfällt abseits von privaten Veranstaltungen auch für den Einzelhandel, den öffentlichen Nahverkehr sowie den Profi-, Freizeit-, Amateur- und Schulsport im Freien. Auch in Badeseen, Freibädern und Gottesdiensten müssen keine Tests vorgezeigt werden.

- Entfällt die Maskenpflicht?

Nein, die Maskenpflicht gilt auch für Geimpfte und Genesene weiterhin in vielen Bereichen: etwa im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel, bei nicht-privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei der Arbeit sowie unter freiem Himmel, wenn dort ein Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Kinder bis fünf Jahre. Eventuell fällt die Maskenpflicht in Discos und Clubs. Auch die Abstandsregel sowie die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten bleibt für alle bestehen.

- Was ist mit Großveranstaltungen?

Großveranstaltungen wie Fußballspiele, Volksfeste oder Konzerte sind bis zu einer Teilnehmerzahl von 5 000 Menschen unter Vollauslastung möglich. Bei mehr Gästen darf nur die Hälfte der Plätze besetzt werden – bis zu einer Grenze von 25 000 Menschen. Finden die Events im Freien mit weniger als 5 000 Menschen statt und kann der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden, entfällt die Testpflicht für Ungeimpfte und Nicht-Genesene.

- Was passiert, wenn sich die Corona-Lage verschärft?

Für den Fall, dass eine Überlastung des Gesundheitswesens droht, behält sich die Landesregierung strengere Maßnahmen vor. Denkbar wäre der Ausschluss von ungeimpften und nicht-genesenen Menschen von bestimmten Alltagstätigkeiten – unabhängig von Tests. Zur Beurteilung der Corona-Lage will die Regierung künftig neben der Sieben-Tage-Inzidenz weitere Kriterien heranziehen wie die Impfquote, die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und die Auslastung der Intensivbetten. (dpa/GEA)