STUTTGART. Baden-Württemberg führt eine Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus ein. Vom nächsten Montag (27. April) an gilt die Pflicht, Mund und Nase beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr zu bedecken. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) begründete dies am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Stuttgart damit, dass sich bisher zu wenige Menschen im Land an die dringende Empfehlung zum Tragen von Masken hielten.
Damit sei aber kein medizinischer Mundschutz gemeint, sagte Kretschmann. Es gehe nur um eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung. »Notfalls tut es auch ein Schal.«
Sachsen hat bereits eine Maskenpflicht eingeführt, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern ziehen in der kommenden Woche nach. Auch Kommunen in Baden-Württemberg sind vorangeschritten, etwa Sulz am Neckar (Kreis Rottweil) und Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen). Die Landesregierung hat mit der Lockerung der Corona-Verordnungen bisher lediglich eine »dringende Empfehlung« verbunden, in Bussen und Bahnen sowie beim Einkauf in Geschäften nicht-medizinische, sogenannte Alltagsmasken zu tragen - oder Schals und Tücher. (dpa)