STUTTGART. Auch Baden-Württemberg will Reisende aus dem nordrhein-westfälischen Corona-Risikogebiet nicht mehr im Land übernachten lassen. Das Beherbergungsverbot für Besucher aus einem Stadt- oder Landkreis mit erhöhtem Infektionsgeschehen soll schnell in Kraft treten. Es gelte, sobald die Verordnung vom Sozial- und vom Wirtschaftsministerium notverkündet werde, teilte am späten Mittwochabend das Staatsministerium in Stuttgart mit.
Hintergrund ist der Corona-Ausbruch im Kreis Gütersloh. In dessen Folge hatten Bayern und Niedersachsen bereits Beherbergungsverbote beschlossen; Schleswig-Holstein erließ eine Quarantäneregelung.
Maßgeblich sei, ob die Zahl der Neuinfektionen in dem Heimatkreis der Betreffenden in den vergangenen sieben Tagen vor der Anreise pro 100 000 Einwohner höher als 50 war, teilte die Corona-Lenkungsgruppe des Landes mit. Das Verbot beziehe sich dann auf Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und vergleichbare Einrichtungen.
Ausnahmen gelten laut Lenkungsgruppe für Personen, die mit einem ärztlichem Attest belegen können, nicht infiziert zu sein. Ebenso sollen Ausnahmen möglich sein, wenn der Infektionsausbruch in einem Landkreis räumlich klar eingegrenzt werden kann. (dpa)