STUTTGART. Nach Gottesdiensten, Zoos und Friseuren sollen in den kommenden Wochen viele weitere Bereiche des Alltags in Baden-Württemberg gelockert werden. Die grün-schwarze Landesregierung hat dafür einen Stufenplan ausgearbeitet, der der Deutschen Presse-Agentur als Entwurf vorliegt.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Dienstag bereits ein Ampelsystem angekündigt, mit dem von grün bis rot Bereiche des öffentlichen Lebens nach der Corona-Infektionsgefahr unterteilt werden. Nach dem Entwurf soll nicht nur die Außengastronomie, sondern auch der Innenbereich von Speisewirtschaften unter strengen Hygienevorgaben noch im Mai wieder öffnen dürfen. Der Entwurf der Regierung im Detail:
AB DEM 11. MAI (Stufe 1, hellgrün) - Sport unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt soll ab Montag wieder erlaubt sein. Freiluft-Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, aber auch Reitanlagen und Hundeschulen dürfen dann wieder öffnen. Gleiches gilt für Fahrschulen, Sportboothäfen und den Luftsport. Auch Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios sollen dann wieder öffnen dürfen. Im Freizeitbereich können Spielbanken ohne gastronomische Angebote wieder den Betrieb aufnehmen. Musikschulen dürfen mit Einschränkungen wieder loslegen. Das Besuchsverbot in Krankenhäusern wird gelockert.
VOR PFINGSTEN (Stufe 2, gelb) - Die Außengastronomie soll ihre Pforten wieder öffnen dürfen. Auch Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle sowie kontaktarme Freizeitangebote wie Minigolf oder Bootverleihe sollen vor Pfingsten in Baden-Württemberg wieder erlaubt sein, genauso wie der Fahrradverleih zu touristischen Zwecken. Für Dauercamper werden Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wieder geöffnet. Grundschulen und weiterführende Schulen sollen nur gegebenenfalls schrittweise wieder öffnen.
VOR PFINGSTEN (Stufe 3, gelb) - In einer weiteren Stufe vor Pfingsten soll auch der Innenbereich von Speisewirtschaften geöffnet werden. Kinderbetreuung soll dann gegebenenfalls schrittweise öffnen.
AB PFINGSTEN (Stufe 4, orange) - Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen zu touristischen Zwecken wieder öffnen. Dasselbe gilt für Besucherzentren, Freizeitparks, Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen, Indoorspielplätze. Spaß- und Freizeitbäder sollen nur für Schwimmkurse und -unterricht wieder öffnen dürfen. Auch für die Fluss- und Bodenseeschifffahrt sind Lockerungen vorgesehen.
DERZEIT NICHT ABSCHÄTZBAR (Stufe 5, rot) - In diese Stufe fallen die Bereiche des Alltags mit der größten Infektionsgefahr. Hygienekonzepte würden in diesen Bereichen derzeit erarbeitet beziehungsweise geprüft, heißt es im Stufenplan. Die Stufe 5 umfasst Großveranstaltungen wie Fachmessen, Publikumsmessen, Volksfeste, Vereinsfeste und Kongresse. Auch für den Innenbereich von Kneipen und Bars gibt es noch keine Lockerungspläne. Gleiches gilt für Saunen und Wellnessbereiche und die Kultur: Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper, Kino, Musikfestivals, Film-, Theater- und Musikfestivals, Diskotheken müssen noch warten. Auch für Zuschauerbesuche von Sportveranstaltungen, für Freibäder, Badeseen, Bolzplätze und Mannschaftssport braucht es noch Konzepte. In die Stufe 5 fällt auch das Prostitutionsgewerbe. (dpa)