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AfD stemmt sich gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz

Die Südwest-AfD will im Streit um die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz in Baden-Württemberg in die nächste Instanz gehen. Man habe diese Woche beschlossen, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einzulegen, sagte der Co-Parteivorsitzende Emil Sänze am Mittwoch in Stuttgart. Dabei geht es um einen Eilantrag, der vergangene Woche vom Stuttgarter Verwaltungsgericht abgelehnt worden war. Die Partei will sich damit gegen die Beobachtung durch den baden-württembergischen Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall wehren.

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Blick auf das Parteilogo bei einem AfD-Bundesparteitag. Foto: Carsten Koall/DPA
Blick auf das Parteilogo bei einem AfD-Bundesparteitag.
Foto: Carsten Koall/DPA

Sänze kritisierte, dass sich die angeführten Beweise mehr auf bereits ausgeschiedene Mitglieder bezögen. Zudem würden nicht alle Landesverbände der AfD vom Verfassungsschutz beobachtet. »Für Aussagen von manchen kruden Mitgliedern in Deutschland ist nicht Baden-Württemberg verantwortlich«, sagte Sänze. Der Co-Landesvorsitzende Markus Frohnmaier sagte, das Landesamt für Verfassungsschutz werde zweckentfremdet und geriere sich als Demokratie-TÜV.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt erhoben und dies per Pressemitteilung publik gemacht. Die AfD erhob Klage gegen die Beobachtung und die öffentliche Bekanntgabe (Az. 1 K 166/23) und stellte einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (Az. 1 K 167/23).

© dpa-infocom, dpa:231115-99-955375/2