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Nach Tod von Marbacher Feuerwehrfrau: 14 Jahre Haft

Eine Frau wird umgebracht. Mehr noch: Der Täter versucht, die Leiche zu verbrennen und riskiert dadurch auch das Leben Dutzender Nachbarn. Das Landgericht Heilbronn ist deutlich in seinem Urteil.

14 Jahre Haft nach Marbacher Gewalttat an Feuerwehrfrau
Im Landgericht Heilbronn ist über den gewaltsamen Tod einer jungen Frau entschieden worden. Sie wurde geschlagen und erstickt, auch ein Feuer wurde gelegt. Verantwortlich ist laut Gericht ihr Mann. Foto: Martin Oversohl/DPA
Im Landgericht Heilbronn ist über den gewaltsamen Tod einer jungen Frau entschieden worden. Sie wurde geschlagen und erstickt, auch ein Feuer wurde gelegt. Verantwortlich ist laut Gericht ihr Mann.
Foto: Martin Oversohl/DPA

Verzweifelt versuchen ihre Kollegen, die junge Feuerwehrfrau wiederzubeleben, doch es ist zu spät: Die 28-Jährige ist bereits seit einiger Zeit nicht mehr am Leben. Getötet von ihrem eigenen Mann, davon ist das Heilbronner Landgericht überzeugt. Es verurteilt den 29-Jährigen wegen Totschlags und besonders schwerer Brandstiftung zu 14 Jahren Haft. 

»Es gibt sehr vielschichtige Indizien, die man zusammenführen kann und die ein klares Ergebnis geben«, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. »Und es gibt keine Zweifel daran, dass die Taten so begangen wurden, wie wir es festgestellt haben.« Vor dem Saal fielen sich nach dem Ende der Verhandlung etliche Angehörige und Freunde der Frau erleichtert in die Arme.

Feuerwehrmann legt Feuer

Der ebenfalls bei der Feuerwehr engagierte angeklagte Mann soll sein Opfer im vergangenen August in Marbach am Neckar nach einem nächtlichen Streit um eine Trennung bewusstlos geschlagen, erstickt und in den Keller des Nachbarhauses geschleppt haben. Dort legte er nach Überzeugung der Strafkammer ein Feuer, um die Tat zu verschleiern. Dutzende schlafende Nachbarn ließ er ahnungslos zurück. Allerdings hatten drei Bewohner des Hauses den Streit mitbekommen und später die Feuerwehr alarmiert.

»Das Geschehen hat einige Zeit gedauert, es war aber nicht von langer Hand geplant«, sagte der Richter. Das Vorgehen, mit dem der Mann unter anderem im Keller versucht habe, seine Tat zu verdecken, erwecke eher einen spontanen Eindruck. Dennoch wäre sein Plan fast nicht aufgefallen, sagte der Richter. 

»Hätte es nicht gewisse Ungereimtheiten bei den ersten Ermittlungen und eine Obduktion gegeben, hätte das durchaus erfolgreich gewesen sein können.« Neben DNA-Spuren, Wunden am Kopf der Leiche und dem Grillanzünder am Ort des Brandes habe es auch Zeugen gegeben, die den Angeklagten nach der Tat gesehen haben wollen.

Urteil nahe an der Forderung der Staatsanwältin

Mit dem Urteil bleibt die Kammer nahe an der Forderung der Staatsanwältin. Sie hatte 15 Jahre Haft für den Deutschen wegen Totschlags, besonders schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes in 35 Fällen gefordert, da das Nachbarhaus 35 Bewohner hatte.

Der Nebenklagevertreter hatte sogar auf eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes plädiert, die Verteidigerin auf Freispruch. Es gebe zu viele Mutmaßungen und Spekulationen, hatte sie argumentiert. Der angeklagte Mann hatte im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann ebenso wie die Staatsanwaltschaft innerhalb von einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen. 

© dpa-infocom, dpa:240719-930-178450/2