Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts. Die Kasseler Richter hatten am Dienstag entschieden, dass ein Zahnarzt sozialversichert werden muss, wenn er als sogenannter Poolarzt einem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst nachkommt. Die KV Baden-Württemberg (KVBW) kündigte nach der Entscheidung daher an, mit »sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte« zu beenden. Das bestehende System könne in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden.
Vor dem Urteil haben laut KVBW rund 3000 Poolärzte etwa 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen und der medizinisch erforderlichen Hausbesuche übernommen - und so die niedergelassenen Ärzte entlastet. Ihr Wegfall könne nicht schnell kompensiert werden. Der Notdienst soll weiter sichergestellt sein - aber nicht im bisherigen Umfang.
Mitteilung Bundessozialgericht
Mitteilung Kassenärztliche Vereinigung
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