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Aktuell Beschluss

SWR muss Reutlinger BSW-Politikerin in Sendung einladen

Eigentlich sollte die Reutlinger Politikerin Jessica Tatti nur zuschauen dürfen bei der Wahlsendung, aber nun hat der SWR eine Schlappe erlitten vor Gericht: Auch das BSW darf mitdiskutieren im Fernsehen.

BSW Landesverband Baden-Württemberg
Sie darf nun an der Wahlarena teilnehmen: Jessica Tatti. (Archivbild) Foto: Christoph Schmidt/DPA
Sie darf nun an der Wahlarena teilnehmen: Jessica Tatti. (Archivbild)
Foto: Christoph Schmidt/DPA

REUTLINGEN/STUTTGART. Erfolg für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und die Reutlinger Politikerin Jessica Tatti wenige Wochen vor der Wahl: Der Südwestrundfunk wollte BWS-Spitzenkandidatin für Baden-Württemberg sowie Alexander Ulrich, BWS-Spitzenkandidat für Rheinland-Pfalz, nicht für die »Wahlarena-Sendungen« der Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl einladen. Dagegen hatte die Partei geklagt - und jetzt in erster Instanz gewonnen. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Eilverfahren. Demnach muss der SWR die Spitzenkandidaten des BSW zu den jeweiligen »Wahlarena-Sendungen« einladen.

»Klarer Sieg für die Meinungsvielfalt«, kommentierte Tatti den Gerichtsbeschluss auf ihrem Instagram-Account. Die Reutlinger Politikerin wies in ihrem Posting darauf hin, dass schon bei der Europawahl 2024 der WDR mit einem ähnlichen Versuch gescheitert sei, Partei-Kollege Fabio De Masi auszuschließen. Die SWR-Wahlarena mit Tatti wird am 12. Februar um 20.15 Uhr ausgestrahlt. (GEA/dpa)