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Reutlinger Seniorin wird Opfer eines Schockanrufs

Schockanruf
Wer einen Anruf erhält, in dem die Polizei Geld oder Wertgegenstände verlangt, sollte gleich auflegen und den Notruf wählen. Foto: dpa
Wer einen Anruf erhält, in dem die Polizei Geld oder Wertgegenstände verlangt, sollte gleich auflegen und den Notruf wählen.
Foto: dpa

REUTLINGEN. Eine über 70 Jahre alte Frau aus Reutlingen ist am Montag Opfer eines sogenannten Schockanrufs geworden. Ein vermeintlicher Rechtsanwalt meldete sich am Mittag telefonisch bei der Frau und gab an, dass ihre Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hätte und zur Vermeidung einer angeblichen Haftstrafe eine Kaution zu hinterlegen sei. Das teilt die Polizei mit.

Die Seniorin schenkte dem perfiden Anrufer Glauben und übergab am Nachmittag Bargeld und Gegenstände im fünfstelligen Euro-Wert an einen Komplizen des Anrufers. Im Laufe des Tages flog der Betrug auf und sie erstattete Anzeige beim Polizeirevier Reutlingen. Von dem Abholer liegt bislang keine konkrete Beschreibung vor. 

Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang:

  • Wenn ein Anrufer, egal für wen er sich ausgibt, Geld und Wertsachen von Ihnen fordert, dann trauen Sie sich und legen sofort auf.
  • Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Nutzen Sie nicht die Rückruftaste, um die Identität des Anrufers zu prüfen.
  • Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
  • Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an.
  • Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen!
  • Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
  • Bedenken Sie: Niemals ist die Behandlung eines Unfallopfers von einer vorherigen Zahlung eines Geldbetrages abhängig. (pol)