REUTLINGEN/TÜBINGEN. Insgesamt 130 Verstöße gegen die Corona-Verordnung haben die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Reutlingen im Laufe des Wochenendes von Freitag bis Sonntag verzeichnet. Am Freitag mussten die Beamten 56 Mal einschreiten, am Samstag wurden 46 und am Sonntag 28 Verstöße registriert.
In den meisten Fällen wurde gegen unerlaubte Ansammlungen im öffentlichen Raum vorgegangen. Daneben gaben aber auch andere Verstöße Anlass zum Einschreiten. So musste beispielsweise nach einem Hinweis aus der Bevölkerung am Samstagabend, gegen 21.45 Uhr, in Burladingen gegen einen Gastwirt vorgegangen werden, der vier Gäste bewirtete. Der Bußgeldkatalog sieht für derartige Verstöße gegen das Schließungsgebot ein empfindliches Bußgeld von zwischen 2.500 und 5.000 Euro vor.
In Zwiefalten zogen am Sonntagmorgen sechs Motorradfahrer aus dem Landkreis Göppingen und dem Alb-Donau-Kreis die Aufmerksamkeit der Verkehrspolizei auf sich, die auf bekannten Ausflugs- und Bikerstrecken nicht nur die Einhaltung der Corona-Verordnung überwachte, sondern gemeinsam mit Kräften des Landratsamts Reutlingen auf der B 312 auch Geschwindigkeitskontrollen mit dem Schwerpunkt Motorrad durchführte. Die sechs Biker waren gegen 10.15 Uhr nicht nur verbotswidrig als Gruppe, sondern auch mit weit überhöhter Geschwindigkeit die Zwiefalter Steige aufwärts unterwegs und passierten am oberen Ende der Steige die dort eingerichtete Kontrollstelle.
Drei der sechs Biker, die alle mit ähnlicher Geschwindigkeit fuhren, konnten gemessen werden, wobei ein 53-Jähriger als unrühmlicher Spitzenreiter statt der erlaubten 100 km/h über 180 Stundenkilometer auf dem Tacho hatte. Dieser und ein weiterer Fahrer aus der Gruppe konnten angehalten werden. Die anderen vier entzogen sich zunächst wiederum mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit der Kontrolle. Durch Fahndungskräfte konnten die vier Raser aber dann doch dingfest gemacht werden. Offenbar um einer Kontrolle dauerhaft zu entgehen, waren sie auf einem landwirtschaftlichen Weg in Richtung eines Waldstücks zwischen Gauingen und Tigerfeld abgebogen und hatten sich am Waldrand hinter Hecken zu verstecken versucht, wo die Polizeibeamten sie aber entdeckten.
Alle sechs Kradfahrer, von denen fünf über 50 Jahre alt waren, werden bei der Staatsanwaltschaft Tübingen wegen eines Vergehens der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen und des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung zur Anzeige gebracht. Die drei an der Kontrollstelle gemessenen Biker werden zusätzlich aufgrund der konkreten Geschwindigkeitsverstöße angezeigt.
Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitungen in dieser Höhe ziehen alleine üblicherweise Bußgelder bis zu 1.200 Euro und mehrmonatige Fahrverbote nach sich. (pol)