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Erneut erwischt: Dealer am Tübinger Anlagensee festgenommen

Polizei Handschellen - Symbolbild
Der Mann ist am Dienstag dem Haftrichter vorgeführt worden. (Symbolbild) Foto: Marcus Brandt/DPA
Der Mann ist am Dienstag dem Haftrichter vorgeführt worden. (Symbolbild)
Foto: Marcus Brandt/DPA

TÜBINGEN. Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen, illegalen Handels mit Cannabis ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei Reutlingen gegen einen bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getretenen 25-Jährigen, der in den vergangenen Tagen wiederum mehrfach auffiel. Das teilen die Staatsanwaltschaft Tübingen und die Polizei in Reutlingen in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.

Wie bereits berichtet, war der Verdächtige am 28.10.2024 am Tübinger Anlagensee vorübergehend festgenommen worden, als er im Begriff war, Cannabis an einen mutmaßlichen Abnehmer zu verkaufen und mehrere verkaufsfertig verpackte Portionen Marihuana und Haschisch bei sich hatte. Schon einen Tag später ging ein Zeugenhinweis auf ein erneutes Drogengeschäft am Anlagensee ein, bei dessen Überprüfung die Polizei wiederum auf den 25-Jährigen als Verdächtigen stieß, der beim Erkennen der Einsatzkräfte sofort die Flucht ergriff und in den Neckar sprang. Als er anschließend am Ufer festgenommen werden konnte, hatte er sich des Inhalts seiner Taschen bereits entledigt, sodass sich der Tatverdacht zunächst nicht in einer für die sofortige Beantragung eines Haftbefehls erforderlichen Weise erhärten ließ.

 Erneut auf frischer Tat ertappt

Im Zuge gezielter Observationsmaßnahmen konnten die Ermittler den offenbar von den ihm bereits drohenden Strafanzeigen unbeeindruckten 25-Jährigen am Montag erneut auf frischer Tat beim Handel mit Cannabis am Anlagensee beobachten und festnehmen. Mehrere Portionen Marihuana, die er bei sich trug, und mehrere hundert Euro Bargeld wurden ebenso sichergestellt wie Dealerutensilien in einem Versteck, an dem sich der Beschuldigte zuvor zu schaffen gemacht hatte.

Der 25-jährige Gambier, der ohne festen Wohnsitz ist, wurde am Folgetag dem Haftrichter vorgeführt, der den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. (pol)