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Betrug mit Corona-Tests in Rottenburger Bar

Corona-Schnelltest
Ein Mann hält einen Corona-Schnelltest in der Hand. Foto: Strauch/dpa
Ein Mann hält einen Corona-Schnelltest in der Hand.
Foto: Strauch/dpa

ROTTENBURG/MANNHEIM. Wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs im Zusammenhang mit der Abrechnung von Coronatests ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen gegen zwei 36 und 45 Jahre alte Männer.

Dem 45-Jährigen, der in Mannheim eine Apotheke mit einer Teststelle für Antigen-Schnelltests betreibt, wird vorgeworfen, seit mehreren Monaten mehr Tests über die kassenärztliche Vereinigung abgerechnet zu haben, als tatsächlich durchgeführt worden waren. Daran soll auch der bereits wegen Betrugsdelikten polizeilich bekannte 36-Jährige mitgewirkt haben.

Wie im Januar bei der Polizei bekannt wurde, bot dieser offenbar im Eingangsbereich seiner Rottenburger Bar Gästen an, sich selbst zu testen oder testen zu lassen, ohne dass es sich hierbei um eine zugelassene Teststelle handelte, die zur Abrechnung mit der kassenärztlichen Vereinigung berechtigt wäre. Den Gästen wurden, auch wenn sie gar keinen Test vor Ort machten, Testbescheinigungen der Mannheimer Apotheke vorgelegt, die sie ausfüllen sollten. Skeptischen Gästen wurde auf Nachfrage erklärt, es handle sich nur um ein Formular für die Kontaktverfolgung. Es besteht insoweit der Verdacht, dass die in Rottenburg ausgefüllten Testbescheinigungen in der Apotheke in Mannheim zur Abrechnung kamen, obwohl dort keine regulären Tests durchgeführt worden waren.

Am Donnerstagabend durchsuchten Einsatzkräfte der Polizeipräsidien Reutlingen und Mannheim auf richterlichen Beschluss die Wohnungen der beiden Beschuldigen, die Apotheke in Mannheim und die Gaststätte in Rottenburg - dort auch mit Unterstützung von Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz. Die beschlagnahmten Unterlagen und sonstige Beweismittel bedürfen noch der weiteren Auswertung.

Die Ermittlungen zum Umfang der betrügerischen Abrechnungen dauern weiter an. Bis sich die beiden Beschuldigten gerichtlich verantworten müssen, befinden sie sich auf freiem Fuß. (pol)