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Stadtkreisgründung: Verfassungsgericht will demnächst beraten

REUTLINGEN. In Sachen Stadtkreis könnte es bald Neues geben: Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof will »nach der derzeitigen Zeitplanung« noch vor Jahresende im Plenum beraten, ob die Verfassungsbeschwerde der Stadt Reutlingen gegen die Ablehnung der Stadtkreisgründung zulässig ist. Nur mit dieser rein verfahrensrechtlichen Frage beschäftigt man sich derzeit. Sollte die Beschwerde unzulässig sein, wäre das Thema Stadtkreis endgültig vom Tisch. Nur wenn sie grundsätzlich zulässig ist, wird die Entscheidung des Landtags inhaltlich überprüft.

Der Landtag hat im Dezember 2018 den Antrag der Stadt Reutlingen auf Stadtkreisgründung mehrheitlich abgelehnt. Diesen Beschluss will die Stadt für verfassungswidrig erklären lassen, weil die Vor- und Nachteile einer Stadtkreisgründung nicht angemessen abgewogen worden seien. Nach Eingang der Beschwerde gab der Verfassungsgerichtshof dem Landtag, der Landesregierung und dem Kreis Reutlingen Gelegenheit, zu den Argumenten der Stadt Stellung zu nehmen.

»Derzeit wird die Beratungsgrundlage erstellt, ein sogenanntes Votum, in dem die aufgeworfenen Rechtsfragen ausführlich erörtert werden«, sagt Wolfgang Schenk, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof. Diese Beratungsgrundlage werde im Plenum (dem Gremium der Richterinnen und Richter) noch in diesem Jahr diskutiert. Was allerdings nicht zwangsläufig heißt, dass es gleich eine Entscheidung gibt. »Ob das Plenum schon zu einem abschließenden Ergebnis zur Frage der Zulässigkeit gelangt, wird sich erst im Laufe der Beratung ergeben«, sagt Schenk. (GEA)