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Verfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag um 86 Cent

Es geht um 86 Cent: Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das geht so nicht, sagt Karlsruhe. Die Entscheidung hat Folgen für die Verbraucher.

Rundfunkbeitrag
Die Rundfunkbeitragserhöhung beträgt 86 Cent monatlich. Foto: Marius Becker/dpa
Die Rundfunkbeitragserhöhung beträgt 86 Cent monatlich. Foto: Marius Becker/dpa

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt.

Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht nach Angaben. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.)

Keine Erhöhung seit 2009

Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen.

So sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden. Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts.

Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff von der CDU, hatte den Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würden. Und mit der AfD, die als Kritikerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist, wollte der Regierungschef keine gemeinsame Sache machen. Weil aber alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, ist die Erhöhung somit blockiert.

Gericht begründet Erhöhung

In Zeiten »vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits« wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, entschied der Erste Senat mit dem nun veröffentlichten Beschluss vom 20. Juli. Die Sender sollten die Wirklichkeit durch »authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten« unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken.

Der Gesetzgeber sei verantwortlich, dass auch die finanziellen Voraussetzungen für die Aufgaben gegeben sind. »Erfüllt ein Land seine Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit.«

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag steigt monatlich um 86 Cent. Es ist die erste Erhöhung seit 2009.

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Das Bundesverfassungsgericht kann bestimmen, wer seine Entscheidungen vollstreckt. Es kann nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.

Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten sich in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt gesehen und in Karlsruhe geklagt. Die obersten Verfassungsrichter Deutschlands wiesen Eilanträge kurz vor Weihnachten ab, weil diese nicht gut genug begründet worden seien. Ihre Verfassungsbeschwerden seien auch »weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet«, so das Gericht damals. Allerdings sah es keinen Anlass, sofort einzugreifen.

Tom Buhrow begrüßt Entscheidung

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow hat die Entscheidung begrüßt. »Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen«, sagte Buhrow. »Wir danken dem Gericht für die zügige Beratung und begrüßen die eindeutige Entscheidung zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit. Der Beschluss steht in Kontinuität mit der bewährten Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte.« Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags müsse frei von politischen Interessen erfolgen.

Buhrow, der auch Intendant des Westdeutschen Rundfunks (WDR) ist, betonte zugleich, dass man weiter die laufende Diskussion um die Reform des öffentlich-rechtlichen Auftrags konstruktiv begleiten und mitgestalten werde. (dpa)