BERLIN. Um Ausweise fälschungssicher zu machen, sollen Passbilder künftig nur noch im Bürgeramt entstehen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
MUSS ICH MEINEN PERSONALAUSWEIS ODER PASS DESHALB ERNEUERN?
Nein. Die Regelung werde - wenn sie in dieser Form verabschiedet wird - nur für neu beantragte Pässe und Personalausweise gelten, sagte ein Ministeriumssprecher.
WARUM SOLLEN DIE FOTOS DIREKT IN DER PASSSTELLE GEMACHT WERDEN?
Fotos kann man fälschen. Anlass für die Neuregelung ist etwa das sogenannte Morphing. »Bei diesem technischen Verfahren werden Bilder mehrerer Personen - in der Regel zwei - so miteinander vereinigt, dass Sie mit dem bloßen Auge nicht mehr erkennen können, ob es die eine oder andere Person ist«, erklärte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch. Wenn ein Passbild so manipuliert sei, könnten beide Personen den Ausweis für einen Grenzübertritt benutzen, heißt es in dem Papier. Es sei nötig, Pässe und Personalausweise fälschungssicher zu machen, damit deutsche Bürger auch in Zukunft visafrei in die meisten Staaten reisen könnten, so das Ministerium.
BRAUCHE ICH EINEN EXTRA FOTO-TERMIN IM BÜRGERAMT?
Ein zusätzlicher Termin sei nicht nötig, erklärte das Ministerium. Die Antragsteller müssten auch künftig nur einmal zur Passstelle kommen.
WIE LÄUFT DAS FOTOGRAFIEREN IM AMT AB?
Jede Passstelle soll dem Papier zufolge zwei Foto-Automaten bekommen. Das Passbild ist »in Gegenwart eines Mitarbeiters« aufzunehmen und »elektronisch zu erfassen«. Sprich: Direkt nach der Aufnahme soll das Foto in digitaler Form bei der Behörde gespeichert werden. Statt Foto-Automaten könnten auch Kameras auf Schreibtischen der Amts-Mitarbeiter aufgestellt werden, sagte der Sprecher. Die genaue technische Umsetzung werde noch diskutiert.
WIE VIEL KOSTET DAS PASSBILD AUF DEM AMT?
Ein Passbild werde voraussichtlich zwischen vier und sechs Euro kosten, sagte der Sprecher. Dies sei eine Aufwandsentschädigung. Die Gebühr für einen Pass oder einen Personalausweis soll zudem innerhalb der ersten fünf Jahre um rund drei Euro steigen, heißt es in dem Gesetzentwurf »zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen«.
WIE VIEL KOSTET DIE NEUREGELUNG FÜR DIE STEUERZAHLER?
177 Millionen Euro soll die Anschaffung und Wartung der Foto-Automaten in den ersten fünf Jahren kosten, wie es in dem Entwurf heißt. Für die Instandhaltung der Foto-Terminals fielen nach Ablauf der ersten fünf Jahren rund 12 Millionen Euro jährlich an. 11 000 Foto-Automaten sollen demnach insgesamt angeschafft werde.
WAS SOLL SICH NOCH ÄNDERN?
Die Gültigkeit von Kinderreisepässen, die weder Chip noch biometrische Daten in sich tragen, soll dem Papier zufolge auf ein Jahr verkürzt werden. Kinderreisepässe mit biometrischen Daten werden demnach weiterhin beantragbar sein; sie seien sechs Jahre lang gültig. Damit setze das Ministerium eine EU-Verordnung um.
Zudem soll im Reisepass auch ein drittes Geschlecht angegeben werden können. »Für eine Person, die weder männlich («M») noch weiblich («F») ist, wird in der visuell lesbaren Zone des Passes ein «X» eingetragen«, heißt es in dem Papier. Dies entspreche den Regularien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation.
AB WANN SOLL DIE NEUREGELUNG GELTEN?
Die Neuerungen sollen nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft treten, also ungefähr im Sommer 2022 - vorausgesetzt, Bundestag und Bundesrat stimmen innerhalb der kommenden Monate zu. (dpa)