BERLIN. Sorgen Unwetter und Sturm für Verkehrsbehinderungen oder verspäten sich Züge, müssen Arbeitnehmer trotzdem pünktlich sein. »Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko trägt«, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Das bedeutet, dass Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich sind, rechtzeitig bei der Arbeit zu sein. »Wenn nicht, dann gilt aus rechtlicher Perspektive: Ohne Arbeit kein Lohn«, sagt Bredereck. Im Zweifel kann es also sein, dass Wochenendpendler, die feststecken oder erst später ins Büro kommen können, kein Gehalt bekommen für die Zeit, in der sie nicht da waren.
Der erste Schritt sei aber immer, dem Arbeitgeber proaktiv anzubieten, etwa im Homeoffice zu arbeiten - oder die verlorene Zeit nachzuholen, so der Fachanwalt. Viele Arbeitgeber hätten im Falle von Verkehrsbehinderungen aufgrund eines Sturms Verständnis, wenn Mitarbeiter zu spät kommen.
Wer dagegen kein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber hat, fragt sich vielleicht, ob der ihn für das Zuspätkommen abmahnen kann. »Da kommt es drauf an, ob den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Verspätung trifft«, stellt Bredereck klar. Einen Sturm müsse man aber nicht mit all seinen möglichen Konsequenzen vorhersehen, so Brederecks Einschätzung.
Herrschen aber schon seit mehreren Tagen schwierige Wetterbedingungen wie Glatteis oder Schnee, könne eine Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn Arbeitnehmer wiederholt zu spät kommen.
Vorsicht beim Autofahren
Ein Sturm kann Autofahrern gefährlich werden. Schon bei Windstärke fünf (29 bis 38 km/h Windgeschwindigkeit) sei Vorsicht angesagt, mahnt der ADAC.
Fahrer meiden besser Routen mit vielen Bäumen, um nicht von herunterfallenden Ästen getroffen zu werden. Es gilt: Runter mit dem Tempo. Denn je langsamer sie fahren, desto einfacher können sie reagieren und gegenlenken. Beide Hände gehören ans Lenkrad. Auf unnötige Ablenkungen wie etwa laute Musik oder Gespräche über die Freisprecheinrichtung sollten sie verzichten, um sich voll auf den Verkehr konzentrieren zu können.
Bei einem schweren Sturm (ab Windstärke zehn) oder Orkan rät der ADAC dazu, überhaupt kein Auto oder Motorrad mehr zu fahren. Durch starken Wind geraten Fahrzeuge leicht aus der Bahn, vor allem solche mit höheren Aufbauten wie etwa Wohnmobile und Lastwagen.
Plötzliche Seitenwinde treten oft auf Brücken, bei Tunnelausfahrten oder in Waldschneisen auf. Manchmal zeigen Windsäcke oder Verkehrsschilder solche Gefahren an. Vorsicht ist auch beim Überholen großer Fahrzeuge angesagt. Der Seitenwind erfasst das Auto wieder voll, wenn es aus dem Windschatten fährt.
Hausbesitzer müssen Gefahrenquellen sichern
Für Hausbesitzer und Mieter bedeutet das: Sie sollten mögliche Gefahrenquellen sichern. Andernfalls haften sie unter Umständen für entstandene Schäden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Alles, was herumfliegen kann, sollte gesichert oder weggeräumt werden. Antennen, Satellitenanlagen oder Solarkollektoren müssen sicher befestigt sein. Und auch das Dach wird besser regelmäßig kontrolliert. Denn bei einem Sturm müssen Eigentümer im Zweifel nachweisen können, dass Schäden nicht auf den mangelhaften Unterhalt des Hauses zurückgehen, befand das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az.: 4 U 97/16).
Ebenfalls wichtig: Bäume im Garten müssen regelmäßig kontrolliert werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes reicht eine Sichtkontrolle zweimal im Jahr (Az.: III ZR 225/2003), erklärt die Stiftung Warentest. Stürzt ein Baum bei einem Sturm trotzdem aufs Haus des Nachbarn, ist der Schaden in der Regel versichert.
Waren bereits Anzeichen für fehlende Standfestigkeit sichtbar, zahlt die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers. War keine Vorschädigung sichtbar, ist für den Schaden am Haus die Gebäudeversicherung des Nachbarn zuständig.
Heißt das Tief »Sabine« und »Ciara«?
Warum heißt das aktuelle Sturmtief - zumindest in Deutschland - »Sabine«? Seit 2002 können Privatleute Vornamen für Tiefs und Hochs »buchen«. Bei der Wetter-Patenschaft des Instituts für Meteorologie der Freien Universität Berlin kostet ein Tief 199 Euro, ein Hoch 299 Euro (jeweils plus Mehrwertsteuer - also 236,81 Euro und 355,81 Euro).
2020 tragen die Tiefs weibliche Namen - das jetzige geht auf eine Sabine Kaufmann zurück, die jedoch auf der FU-Website keine näheren Infos zu sich verlinken ließ. Der ebenfalls kursierende Sturmtiefname »Ciara« stammt vom Met Office, dem nationalen meteorologischen Dienst des Vereinigten Königreichs. Ihm folgen zum Beispiel auch die Behörden der Niederlande (KNMI) und Irlands (Met éireann).
Die deutsche Namengebung begann vor Jahrzehnten. Im Jahr 1954 hatte die damalige Studentin und spätere »ZDF-Wetterfee« Karla Wege am Institut angeregt, Luftdruckgebilden in Mitteleuropa Vornamen zu geben - weibliche für Tiefs, männliche für Hochs.
So blieb es fast ein halbes Jahrhundert, bis 1998 feministische Kritik laut wurde. Tiefdruckgebiete mit meist schlechtem Wetter weiblich und oft sonnige Hochs männlich zu benennen - das sei eine »unsachliche Zweckentfremdung menschlicher Vornamen«. Als Reaktion schufen die Meteorologen einen jährlichen Wechsel. Nun erhalten nur in geraden Jahren wie 2020 Tiefs weibliche und Hochs männliche Namen - in ungeraden ist es umgekehrt. (GEA)