REUTLINGEN. Deutschland befindet sich mittlerweile seit einem Vierteljahr im Lockdown. Die Rufe nach Lockerungen aus Bevölkerung und Politik werden lauter. Morgen beraten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen, ein Entwurf der möglichen Beschlüsse liegt dem GEA vor. Offensichtlich plant die Regierung den Lockdown bis 28. März zu verlängern, allerdings könnten die Kontaktbeschränkungen schon von Montag an gelockert werden, heißt es in dem Entwurf vom 1. März. Die dort aufgeführten Maßnahmen sind noch keine richtigen Beschlüsse, sondern Vorschläge, die zunächst noch mit den Länderchefs besprochen werden müssen. Das sind die wichtigsten Punkte:
Lockdown bis 28 März verlängern
Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten sollen weiter gültig bleiben. Die Länder sollen laut Beschlussvorlage ihre Landesverordnungen bis zum 28. März 2021 verlängern.
Lockerung der Kontaktbeschränkungen
Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten könnte vom 8. März an wieder erweitert werden. Der Vorschlag lautet, dass private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt sein sollen. Kinder bis 14 Jahre werden dann nicht mitgezählt. In Regionen mit einer Inzidenz von 35 oder 50 könnten die Kontaktbeschränkungen sogar auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen ausgeweitet werden.
Stufenplan für weitere Öffnungen
Nach der Öffnung von Friseuren und Gärtnereien streben die Regierungschefs weitere Öffnungen in Stufen an. Als nächstes könnten körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen öffnen, in Abhängigkleit vom Infektionsgeschehen ist regional oder landesweit in einem dritten Schritt sogar die Öffnung des Einzelhandels sowie von Museen und botanischen Gärten möglich. Auch kontaktfreier Sport im Freien in kleinen Gruppen bis maximal 10 Personen steht auf dem Plan. Der vierte Öffnungsschritt sieht vor, dass Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern und Kinos öffnen, wenn die Inzidenz in einem Land oder in einer Region 14 Tage in Folge die Zahl 35 nicht überschritten hat. Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist dann ebenfalls möglich. Über weitere Öffnungen soll erst in der nächsten Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder beraten werden.
Strenge Regeln bei überdurchschnittlicher Inzidenz.
In Ländern oder Landkreisen, die eine Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, müssen umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausgeweitet werden, damit eine schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird. (GEA)
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